Barrierefreiheitserklärung

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.bundes-klinik-atlas.de veröffentlichte Website des Gemeinsamen Bundesausschusses.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 folgen wir damit den Anforderungen aus den rechtlichen Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum 18. bis 19.04.2024 durchgeführten BITV/EN-Überprüfung durch die coding. powerful. systems. CPS GmbH.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen vereinbar.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 19.04.2024 erstellt und zuletzt am 14.05.2024 aktualisiert.

Barriere melden! Feedback zur Barrierefreiheit

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.bundes-klinik-atlas.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Kontaktformular.

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:

Gemeinsamer Bundesausschuss
Gutenbergstraße 13
10587 Berlin

Postanschrift
Gemeinsamer Bundesausschuss
Postfach 120606
10596 Berlin

Telefon: 030 275838-0
Fax: 030 275838-990
E-Mail: klinikatlas(at)g-ba.de

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG per E-Mail an info(at)schlichtungsstelle-bgg.de.