Über uns
Der Bundes-Klinik-Atlas bietet verständliche und transparente Informationen über den Umfang und die Qualität der Versorgung in deutschen Krankenhäusern. Sie erhalten zudem weiterführende Informationen, etwa über die Personalausstattung und aussagekräftige Zertifikate. Die Internetseite wurde unter Verantwortung des Bundesministeriums für Gesundheit in enger Kooperation mit dem Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) erstellt. Der Bundes-Klinik-Atlas basiert auf der umfassenden Expertise der eingebundenen Akteure.
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Das BMG ist an seinem Dienstsitz in Bonn und an seinem Dienstsitz in Berlin für eine Vielzahl von Politikfeldern zuständig. Dabei konzentriert sich die Arbeit auf die Erarbeitung von Gesetzesentwürfen, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften.
Näheres zu den zentralen Aufgaben des BMG finden Sie hier.
Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG)
Das IQTIG ist das zentrale Institut für die gesetzlich verankerte Qualitätssicherung im Gesundheitswesen. Das IQTIG arbeitet im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Es ist wissenschaftlich unabhängig.
Das IQTIG entwickelt Methoden, mit denen die Qualität der medizinischen Versorgung gemessen wird. Zudem ist es an der Durchführung und Auswertung der Messungen beteiligt. Daneben hat das IQTIG die Aufgabe, leicht verständliche Informationen über die Qualität der Versorgung im Gesundheitswesen zu veröffentlichen. Dies macht es zum Beispiel im Bundes-Klinik-Atlas. Um für alle öffentlich zu dokumentieren, auf Basis welcher wissenschaftlichen Standards das IQTIG arbeitet, veröffentlicht das Institut seine Methodischen Grundlagen.
Weitere Informationen über das IQTIG und seine Aufgaben finden Sie im Tätigkeitsbericht des Instituts.
Welche Aufgaben hat das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) in Zusammenhang mit dem Bundes- Klinik-Atlas?
- Festlegung der zu veröffentlichenden Daten aus den datengestützten Qualitätssicherungs-Verfahren (QS-Verfahren; Informationen zur Qualität) nach § 136 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)
- Zusammenführung der Daten aus den datengestützten QS-Verfahren (Informationen zur Qualität) mit den nach § 21 Absatz 3d Satz 3 des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) übermittelten Daten
- Etablierung einer Indexbildung bzw. Aggregation von Daten zu Komplikationen und Sterblichkeit sowie zu patientenrelevanten Prozessen, inklusive einer auf Standort, Fachabteilung und Leistungsgruppen bezogenen Zuordnung der Daten
- Bewertung der Aussagekraft von Zertifikaten in der stationären Versorgung, unter anderem zur standortbezogenen Veröffentlichung im Bundes-Klinik-Atlas
- Verarbeitung der aktuellsten Daten und Darstellung auf der Internetseite des Bundes-Klinik-Atlas
- Erstellung eines Prüfberichts der berichtet, welchen Einfluss die personelle Ausstattung weiterer Gesundheitsberufe sowie der jeweilige Anteil von Leiharbeit bei Ärztinnen und Ärzten und beim Pflegepersonal auf die Qualität der Versorgung hat, sowie welche zusätzlichen Daten erhoben werden müssen, um diesen Einfluss prospektiv weiter zu untersuchen und transparent ausweisen zu können.
Datenübermittlung an das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG)
Das IQTIG erhält Daten für die Aktualisierung des Bundes-Klinik-Atlas vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK), von den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen (LVKK/EK), von den Krankenhäusern, von Zertifikatsherausgebern und vom Datenportal des strukturierten Qualitätsberichts der Krankenhäuser (SQB):
- InEK: Fallzahlen zu erbrachten Leistungen auf Standort- und Fachabteilungsebene, Angaben zu Personalzahlen für Pflegepersonal und zum Pflegepersonalquotienten, aktuelle Informationen zu den Notfallstufen und perspektivisch zu den Versorgungsstufen des Standorts, Personalzahlen für Ärztinnen und Ärzte sowie die Ausweisung des Leistungsspektrums nach Leistungsgruppen.
- LVKK/EK: Informationen der erfolgten Prognoseprüfungen und die Entscheidungen der für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörden zu mindestmengenrelevanten Leistungen gemäß Mindestmengenregelung (Mm-R).
- Krankenhäuser: Aktuelle Informationen zu aussagekräftigen Zertifikaten.
- Zertifikatsherausgeber: Bereitstellung von Angaben und Dokumenten als Grundlage zur Bewertung von Zertifikaten. Nach Abschluss der Beurteilung der Aussagekraft von Zertifikaten durch das IQTIG müssen die Leistungserbringer nachweisen, über welches aussagekräftige Zertifikat sie verfügen. Ohne diesen Nachweis kann das Zertifikat nicht im Bundes-Klinik-Atlas veröffentlicht werden. Die für die Einbettung und Darstellung erforderlichen Daten werden von den entsprechenden Zertifikatsherausgebern und den Leistungserbringern übermittelt.
- Datenportal des strukturierten Qualitätsberichts der Krankenhäuser (SQB): In diesen gesetzlich vorgeschriebenen Berichten informieren die Kliniken über ihre Arbeit und Strukturen. In den Berichten finden Sie zum Beispiel Informationen zum Behandlungsspektrum, zur Ausstattung oder zur Barrierefreiheit. Außerdem werden darin die Ergebnisse der gesetzlichen Qualitätssicherungsverfahren veröffentlicht.
Mehr Informationen zur Datenübermittlung ans IQTIG finden Sie hier.
Was ist die gesetzliche Qualitätssicherung?
Die Krankenhäuser sollen Patientinnen und Patienten qualitativ hochwertig und nach dem neuesten Stand der Forschung versorgen. Dies zu überwachen und sicherzustellen, ist die Aufgabe der gesetzlichen Qualitätssicherung. Die gesetzliche Qualitätssicherung ist rechtlich in §§ 135a ff. des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) verankert. Für die Umsetzung der gesetzlichen Qualitätssicherung ist unter anderem der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) zuständig. Dabei wird er insbesondere vom Institut für Qualitätssicherung und Transparenz (IQTIG) unterstützt.
Was sind Ziele der gesetzlichen Qualitätssicherung?
Das übergeordnete Ziel der gesetzlichen Qualitätssicherung ist es, eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung zu gewährleisten. Wichtige Teilziele der gesetzlichen Qualitätssicherung sind zum Beispiel:
- Qualitätsstandards definieren
- Qualität messen und vergleichen
- Maßnahmen zur Förderung von Qualität entwickeln
Vorgaben zur Qualitätssicherung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschließt in Richtlinien und normativen Beschlüssen Vorgaben zur Qualitätssicherung in Krankenhäusern. Dazu gehören zum Beispiel Vorgaben zur Ausstattung eines Krankenhauses (Strukturqualitätsvorgaben) oder die Festlegung von Mindestmengen für bestimmte medizinische Leistungen. Die Krankenhäuser sind verpflichtet, diese Vorgaben einzuhalten. Falls ein Krankenhaus die Vorgaben nicht einhält, können geeignete Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung ergriffen werden oder das Krankenhaus kann Abschläge in der Vergütung erhalten oder darf bestimmte Leistungen nicht anbieten.
Qualitätssicherungsverfahren
Eine wichtige Säule der gesetzlichen Qualitätssicherung ist die Entwicklung von regelgeleiteten Prozessen, mit denen sich die Qualität der medizinischen Versorgung in Krankenhäusern messen und vergleichen lässt. Diese Prozesse werden im Rahmen der gesetzlichen, datengestützten Qualitätssicherung als Qualitätssicherungsverfahren (QS-Verfahren) bezeichnet. Diese werden vom Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) entwickelt und durchgeführt. Neben dem IQTIG sind für jedes Bundesland auch die Landesarbeitsgemeinschaften für Qualitätssicherung (LAG) an der Durchführung der QS-Verfahren beteiligt. Grundlage dafür ist unter anderem die „Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung“ (DeQS-RL). Im Jahr 2022 wurden insgesamt 15 QS- Verfahren in verschiedenen Bereichen wie der Geburtshilfe, Orthopädie und Transplantationsmedizin durchgeführt. § 135d des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V), eingeführt durch das Krankenhaustransparenzgesetz (KHTG), sieht vor, dass patientenrelevante Ergebnisse der QS-Verfahren nach § 136 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SGB V im Bundes-Klinik-Atlas veröffentlicht werden. Diese Einbindung befindet sich derzeit noch im Aufbau und wird voraussichtlich 2025 für Sie zur Verfügung stehen.