Über uns

Auf dem Bundes-Klinik-Atlas sollen Patientinnen und Patienten verständlich und transparent über den Umfang und die Qualität der Versorgung sowie die Personalausstattung in den Krankenhäusern informiert werden. Sie sollen umfassende, faire und vergleichbare Informationen über den Versorgungsumfang und die Versorgungsqualität in deutschen Krankenhäusern erhalten sowie weiterführende Informationen, etwa zu aussagekräftigen Zertifikaten. Die Webseite wurde unter Verantwortung des Bundesministeriums für Gesundheit in enger Kooperation mit dem Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) und dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) erstellt und basiert auf umfassender Expertise dieser involvierten Akteure. Außerdem wurden externe Expertinnen und Experten im Zuge der Entwicklungsarbeiten eingebunden, um das IQTIG und das BMG in seinen Arbeiten zu beraten.

BMG

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ist an seinem Dienstsitz in Bonn und an seinem Dienstsitz in Berlin für eine Vielzahl von Politikfeldern zuständig. Dabei konzentriert sich die Arbeit auf die Erarbeitung von Gesetzesentwürfen, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften. 

Zu den zentralen Aufgaben zählen die Sicherung und Fortentwicklung der Leistungsfähigkeit der Gesetzlichen Krankenversicherung sowie der Pflegeversicherung, die Stärkung der Interessen der Patientinnen und Patienten sowie die Gewährleistung der Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit des Gesundheitssystems. 

Ein weiterer Schwerpunkt des BMG ist der Gesundheitsschutz und die Krankheitsbekämpfung. Durch das Infektionsschutzgesetz werden Prävention, Beratung und Eigenverantwortung bei der Infektionsverhütung deutlich betont und das öffentliche Gesundheitswesen wird gestärkt. 

Das BMG gestaltet auch die Rahmenvorschriften für die Herstellung, klinische Prüfung, Zulassung, die Vertriebswege und Überwachung von Arzneimitteln und Medizinprodukten, um den hohen Anforderungen an Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit gerecht zu werden. Wesentliche Daueraufgabe des BMG und seiner nachgeordneten Behörden ist die Sicherheit biologischer Arzneimittel wie Blutprodukte. 

Darüber hinaus unterstützt das Ministerium die Forschung und die Prävention und ermöglicht neue Versorgungsstrukturen; dies gilt zum Beispiel für die psychische Gesundheit, die häufigen nicht-übertragbaren Krankheiten (u.a. Krebs, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes), die Hilfen für chronisch Kranke, die Kindergesundheit und die Beratung und Betreuung von HIV-Infizierten und an AIDS Erkrankten. Um den Kenntnisstand in Bezug auf die gesundheitliche Situation der Bevölkerung kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten, werden im Rahmen des Gesundheitsmonitorings die dazu notwendigen Daten erhoben und ausgewertet und die sich daraus ergebenden Informationen im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung Politik, Wissenschaft und Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. 

Jede Bürgerin und jeder Bürger soll die Möglichkeit haben, sich ein breites Gesundheitswissen anzueignen. Mündige Versicherte und aufgeklärte Patientinnen und Patienten gehören ebenso zu einem Gesundheitssystem, wie Gesetze und Verordnungen. Auch im Rahmen der Prävention und der Krankheitsbekämpfung beugt ein umfassendes Wissen gesundheitlichen Risiken vor, dazu gehören auch breitgefächerte Informationen zum Thema der Drogen- und Suchtgefahr. 

In den Aufgabenbereich des BMG fallen ferner die Berufsgesetze für die Zulassung zu den bundesrechtlich geregelten Heil- und Gesundheitsberufen einschließlich entsprechender Ausbildungsregelungen, um die Qualität der entsprechenden Berufsausübung und damit auch der Versorgung zu gewährleisten. 

Europäische und internationale Gesundheitspolitik

Neben der nationalen Gesundheitspolitik gehört auch die europäische und internationale Gesundheitspolitik zu den Aufgaben des BMG. Die Globalisierung, der Reiseverkehr, die Öffnung zu unseren osteuropäischen Nachbarn führen dazu, dass neue Risiken und verfrüht überwunden geglaubte Gefährdungen gemeinsam mit den Partnern am Ort der Entstehung angegangen werden müssen.

Herausforderungen wie die Ausbreitung von Infektionskrankheiten, die Prävention und Bekämpfung von Pandemien sowie nicht übertragbaren Krankheiten (z. B. Krebs), die gesundheitlichen Auswirkungen des Klimawandels, die Diversifizierung von Arzneimittellieferketten sowie der Fachkräftemangel in der Pflege sind nur einige von vielen Themen, die eine europäische bzw. internationale Zusammenarbeit in der Gesundheitspolitik erforderlich machen.

Das BMG vertritt die Position der Bundesregierung zu gesundheitspolitischen Themen in den jeweiligen Gremien der Europäischen Union, des Europarates sowie in weiteren internationalen Gremien, wie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Ebenfalls vertritt das BMG die Position der Bundesregierung zu gesundheitspolitischen Themen der G7 und G20.

Ziele der bilateralen Gesundheitspolitik des BMG sind die Zusammenarbeit und der Erfahrungsaustausch mit Partnerländern im wechselseitigen Interesse: Dies umfasst den Austausch mit Nachbarländern, z. B. zu grenzüberschreitenden Sachlagen, mit EU-Mitgliedsstaaten zu Vorhaben und Fragestellungen auf europäischer Ebene sowie mit Fokusländern weltweit, z.B. mit Indien, Japan, den USA und der Ukraine.

Im Rahmen der multilateralen Gesundheitspolitik setzt sich das BMG für die Stärkung internationaler Institutionen und Organisationen der globalen Gesundheit ein - allen voran der WHO, die eine zentrale, leitende und koordinierende Rolle im Zentrum der globalen Gesundheitsarchitektur einnimmt. In diesem Kontext setzt sich das BMG z.B. für die Förderung einer flächendeckenden und allgemeinen Gesundheitsversorgung im Bereich der globalen Gesundheitspolitik ein.

Darüber hinaus engagiert sich das BMG auch für die gesundheitliche Chancengleichheit für die über 22 Millionen Menschen mit Zuwanderungsgeschichte in Deutschland. Konkret geschieht dies etwa durch eine zielgruppenspezifische Ansprache und Information, als auch durch modellartige Maßnahmen in den Bereichen Transkulturelle Öffnung, Fachkräftegewinnung und -integration, Prävention und der Verbesserung der Datenlage. Hierbei arbeitet das BMG partnerschaftlich mit verschiedenen Migrantenorganisationen zusammen, um beispielsweise gemeinsam Maßnahmen zum Abbau von Zugangsbarrieren in der gesundheitlichen Versorgung zu entwickeln und umzusetzen.

IQTIG

Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) ist das zentrale Institut für die gesetzlich verankerte Qualitätssicherung im Gesundheitswesen. Das IQTIG arbeitet im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Es ist wissenschaftlich unabhängig.

Was macht das IQTIG?

Das IQTIG entwickelt Methoden, mit denen die Qualität der medizinischen Versorgung gemessen wird. Zudem ist es an der Durchführung und Auswertung der Messungen beteiligt. Daneben hat das IQTIG die Aufgabe, leicht verständliche Informationen über die Qualität der Versorgung im Gesundheitswesen zu veröffentlichen. Dies macht es zum Beispiel auf dem Bundes-Klinik-Atlas. Um für alle öffentlich zu dokumentieren, auf Basis welcher wissenschaftlichen Standards das IQTIG arbeitet, veröffentlichen wir unsere „Methodischen Grundlagen".

Weitere Informationen über das IQTIG und seine Aufgaben finden Sie im Tätigkeitsbericht des Instituts.

Welche Aufgaben hat das IQTIG in Zusammenhang mit dem Bundes- Klinik-Atlas?

  • Festlegung der zu veröffentlichenden Daten aus den datengestützten QS- Verfahren (Informationen zur Qualität) nach § 136 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB V
  • Zusammenführung der Daten aus den datengestützten QS-Verfahren (Informationen zur Qualität) mit den nach § 21 Absatz 3d Satz 3 des Krankenhausentgeltgesetzes vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus übermittelten Daten
  • Etablierung einer Indexbildung bzw. Aggregation von Daten zu Komplikationen und Sterblichkeit sowie zu patientenrelevanten Prozessen, inklusive einer Standort-, Fachabteilungs- und Leistungsgruppen- bezogenen Zuordnung der Daten
  • Bewertung der Aussagekraft von Zertifikaten in der stationären Versorgung, u.a. zur standortbezogenen Veröffentlichung im Bundes- Klinik-Atlas
  • Erhebung der vom G-BA beschlossenen Mindestmengen für die einzelnen Krankenhausstandorte
  • Erhebung der vom G-BA definierten Stufen der Notfallversorgung für die einzelnen KH-Standorte
  • Verarbeitung der aktuellsten Daten und Darstellung auf der Website des Bundes-Klinik-Atlas
  • Erstellung eines Prüfberichts bis Ende 2024, der berichtet, welchen Einfluss die personelle Ausstattung weiterer Gesundheitsberufe sowie der jeweilige Anteil von Leiharbeit bei Ärztinnen und Ärzten und beim Pflegepersonal auf die Qualität der Versorgung hat, sowie welche zusätzlichen Daten erhoben werden müssen, um diesen Einfluss prospektiv weiter zu untersuchen und transparent ausweisen zu können.

Datenübermittlung an das IQTIG

Das IQTIG erhält im Rahmen seiner Aufgaben für den Bundes-Klinik-Atlas Daten vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK), von den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen (LVKK/EK), von den Krankenhäusern, von Fachgesellschaften und Zertifikatsherausgebern und vom Datenportal des strukturierten Qualitätsberichts der Krankenhäuser (SQB). Die folgenden Daten erhält das IQTIG zur Veröffentlichung im Bundes-Klinik-Atlas:

  • InEK: Fallzahlen zu erbrachten Leistungen auf Standort- und Fachabteilungsebene, Angaben zu Personalzahlen für Pflegepersonal, perspektivisch zu den Versorgungsstufen des Standorts, Personalzahlen für Ärztinnen und Ärzte sowie die Ausweisung des Leistungsspektrums nach Leistungsgruppen.
  • LVKK/EK: Informationen der erfolgten Prognoseprüfungen und die Entscheidungen der für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörden zu mindestmengenrelevanten Leistungen gemäß Mindestmengenregelung (Mm-R) (mehr Informationen finden Sie hier: „Welche Daten werden genutzt“).
  • Krankenhäuser: Aktuelle Informationen zu den Notfallstufen sowie zu aussagekräftigen Zertifikaten (mehr Informationen finden Sie hier: „Welche Daten werden genutzt“).
  • Fachgesellschaften und Zertifikatsherausgeber: Bereitstellung von Dokumenten als Grundlage zur Bewertung von Zertifikaten. 

Mehr Informationen zur Datenübermittlung ans IQTIG finden Sie hier.

Was ist die gesetzliche Qualitätssicherung?

Patientinnen und Patienten sollen qualitativ hochwertig und nach dem anerkannten Stand der Forschung versorgt werden. Dies ist die Aufgabe der gesetzlichen Qualitätssicherung. Die gesetzliche Qualitätssicherung ist rechtlich in §§ 135a ff. Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (kurz: SGB V) verankert. Für die Umsetzung der gesetzlichen Qualitätssicherung ist u. a. der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) zuständig. Dabei wird er insbesondere vom Institut für Qualitätssicherung und Transparenz (IQTIG) unterstützt.

Was sind Ziele der gesetzlichen Qualitätssicherung?

Das übergeordnete Ziel der gesetzlichen Qualitätssicherung ist es, eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung zu gewährleisten. Wichtige Teilziele der gesetzlichen Qualitätssicherung sind zum Beispiel:

  • Qualitätsstandards definieren
  • Qualität messen und vergleichen
  • Maßnahmen zur Förderung von Qualität entwickeln

Vorgaben zur Qualitätssicherung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschließt in Richtlinien und normativen Beschlüssen Vorgaben zur Qualitätssicherung in Krankenhäusern. Dazu gehören zum Beispiel Vorgaben zur Ausstattung eines Krankenhauses (Strukturqualitätsvorgaben) oder die Festlegung von Mindestmengen für bestimmte medizinische Leistungen. Die Krankenhäuser sind verpflichtet diese Vorgaben einzuhalten. Falls ein Krankenhaus die Vorgaben nicht einhält, können geeignete Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung ergriffen werden oder das Krankenhaus kann Abschläge in der Vergütung erhalten oder darf bestimmte Leistungen nicht anbieten.

Qualitätssicherungsverfahren

Eine wichtige Säule der gesetzlichen Qualitätssicherung ist die Entwicklung von regelgeleiteten Prozessen, mit denen sich die Qualität der medizinischen Versorgung in Krankenhäusern messen und vergleichen lässt. Diese Prozesse werden im Rahmen der gesetzlichen, datengestützten Qualitätssicherung als Qualitätssicherungsverfahren (QS-Verfahren) bezeichnet. Diese werden vom Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) entwickelt und durchgeführt. Neben dem IQTIG sind für jedes Bundesland auch die Landesarbeitsgemeinschaften für Qualitätssicherung (LAG) an der Durchführung der QS-Verfahren beteiligt. Grundlage dafür ist u. a. die „Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung“ (DeQS-RL). Im Jahr 2022 wurden insgesamt 15 QS- Verfahren in verschiedenen Bereichen wie der Geburtshilfe, Orthopädie und Transplantationsmedizin durchgeführt. Das KHTG sieht vor, dass patientenrelevante Ergebnisse der QS-Verfahren nach § 136 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 auf dem Bundes-Klinik-Atlas veröffentlicht werden. Diese Einbindung befindet sich derzeit noch im Aufbau und wird voraussichtlich im 3. Quartal 2024 für Sie zur Verfügung stehen.