Benutzerhinweise

Hier finden Sie Unterstützung und weiterführende Informationen für die Nutzung des Bundes-Klinik-Atlas.

FAQs

Was ist der Bundes-Klinik-Atlas?

Der Bundes-Klinik-Atlas bietet Ihnen umfassende, faire und vergleichbare Informationen über den Versorgungs­umfang und die Versorgungs­qualität in deutschen Krankenhäusern. Sie finden auch weiter­führende Informationen, etwa zu aussagekräftigen Zertifikaten. Diese Informationen unterstützen Sie bei der Auswahl eines Krankenhauses. Die Internetseite wurde im Zuge des Krankenhaus­transparenz­gesetzes (KHTG) entwickelt, welches am 28. März 2024 in Kraft getreten ist. Das Gesetz schafft die Grundlage für verständliche und transparente Informationen für Patientinnen und Patienten über den Umfang und die Qualität der Versorgung sowie die Personal­ausstattung in deutschen Krankenhäusern. Dafür hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gemeinsam mit dem Institut für Qualitäts­sicherung und Transparenz (IQTIG) den Bundes-Klinik-Atlas als Online-Informationsangebot entwickelt. Dazu werden unter anderem die Daten aus der gesetzlichen Qualitäts­sicherung, die das IQTIG aufbereitet, sowie Daten des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) genutzt. Diese Internetseite wurde am 17. Mai 2024 erstmals veröffentlicht und hat bereits umfassende Updates erhalten. Dabei wurden die Suchkriterien nutzerfreundlich umgestellt, indem eine Vorauswahl an Behandlungs­anlässen getroffen wurde. Der Bundes-Klinik-Atlas wird kontinuierlich weiterentwickelt und aktualisiert.

1. Update 20. Juni 2024: Was ist neu?

Mit einem umfassenden Update haben wir am 20. Juni 2024 die Suchfunktion durch Direkteinstiege („Kacheln“) ersetzt und damit den Bundes-Klinik-Atlas leichter nutzbar gemacht. Seitdem fasst der Bundes-Klinik-Atlas Behandlungs­anlässe in Gruppen zusammen. Für zunächst etwas mehr als 20 wichtige Behandlungs­anlässe werden die Leistungen der Krankenhäuser transparent dargestellt. Ziel ist es, den Bundes-Klinik-Atlas schrittweise um weitere Kacheln zu erweitern. Der Schwerpunkt liegt dabei auf besonders relevanten und häufigen Erkrankungen und Behandlungen.

2. Update 24. Oktober 2024: Was ist neu?

Seit dem 24. Oktober 2024 stellt der Bundes-Klinik-Atlas mit einem weiteren umfangreichen Update die aktuellsten Fall- und Personal­zahlen der Krankenhäuser aus dem Datenjahr 2023 dar. Im Zuge des Updates haben wir auch die Informationen zu den Notfall­strukturen der Krankenhäuser aktualisiert. Zudem hat sich die Anzahl der Behandlungs­anlässe und Kacheln erweitert. Insgesamt über 25 Behandlungs­anlässe ermöglichen Ihnen jetzt einen einfachen Direkteinstieg zu den Informationen im Bundes-Klinik-Atlas.

Wie funktioniert die Suche über die Kacheln?

Auf der Startseite ermöglichen mehrere Kacheln Patientinnen und Patienten den Direkteinstieg über Begriffe zu Krankheiten oder Organen wie zum Beispiel „Krebs“, „Herz“ oder „Gynäkologie und Geburt“. Dahinter finden Sie einzelne Behandlungs­anlässe wie zum Beispiel Bypass- und Stent-Operationen oder den Einsatz von künstlichen Knie- und Hüftgelenken. Die Auswahl führt Sie jeweils zu einer Ergebnisliste aller Standorte bundesweit, welche diese Behandlung anbieten. Die Ergebnisse sind standardmäßig nach Behandlungsfällen sortiert. Also nach der Häufigkeit der durchgeführten Behandlungen in den Krankenhäusern. Sie können die Sortierung der Ergebnisliste eigenständig anpassen zum Beispiel nach Entfernung. Über die Filterfunktion können Sie zudem weitere Kriterien festlegen. 

Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl der Behandlungsanlässe für die Kacheln?

Die dargestellten Behandlungs­anlässe sind eindeutig definiert und führen zu verlässlichen Ergebnissen. In einem ersten Schritt haben wir Behandlungs­anlässe definiert, die häufig in Krankenhäusern behandelt werden und dadurch besonders relevant sind. Diese Behandlungs­anlässe bilden insgesamt rund 2,9 Millionen Behandlungs­fälle in deutschen Krankenhäusern ab. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und das Institut für Qualitäts­sicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) entwickeln den Bundes-Klinik-Atlas laufend weiter. Dazu gehört auch, die Internetseite stetig durch neue Kacheln und Behandlungs­anlässe zu erweitern.

Welche Leistungen beinhalten die einzelnen Behandlungsanlässe?

Welche medizinischen Diagnose- oder Behandlungsschlüssel bei einer Suche über die Kacheln benutzt werden, wurde auf Grundlage von Expertinnen- und Expertenwissen ausgewählt. Die hinter den jeweiligen Behandlungsanlässen stehenden Definitionen durch ICD- und OPS-Kodes werden durch ein ergänzendes Handbuch erläutert. Dies können Sie hier abrufen: Handbuch Definitionen.

Welchen Stand haben die Daten und wann werden sie aktualisiert?

Im Bundes-Klinik-Atlas werden generell die aktuellsten nutzbaren Daten verwendet und regelmäßig aktualisiert. Aufgrund unterschiedlicher Erhebungs­zeiträume für verschiedene Datenpunkte und Datenquellen können sich die Datenjahre unterscheiden. In der nachfolgenden Übersicht zu geplanten Aktualisierungen finden Sie die Daten je mit Quelle und Erfassungsjahr. Weitergehende Informationen zur Datengrundlage finden Sie hier.

Woher stammen die Krankenhausnamen?

Die Krankenhausnamen im Bundes-Klinik-Atlas basieren auf den Angaben der Krankenhäuser, die sie im bundesweiten Verzeichnis der Standorte der Krankenhäuser hinterlegen. Die Pflege des bundesweiten Standort­verzeichnisses ist für Krankenhäuser verpflichtend. Bei Krankenhäusern mit mehreren Standorten sind die Angaben aus dem Krankenhausnamen und dem Standortnamen zusammengesetzt, um eine eindeutige Ausweisung zu ermöglichen.

Änderungen im Standort­verzeichnis werden monatlich in den Bundes-Klinik-Atlas übernommen und aktualisiert.

Weitergehende Informationen zur Datengrundlage finden Sie hier.

Warum ist ein geschlossener Standort noch abgebildet oder eine Änderung an Standorten nicht abgebildet?

Die Angaben zu Krankenhäusern im Bundes-Klinik-Atlas basieren auf den Angaben der Krankenhäuser, die sie im bundesweiten Verzeichnis der Standorte der Krankenhäuser hinterlegen. Änderungen, zum Beispiel durch Schließungen oder Zusammenführungen von mehreren Standorten, müssen durch die Krankenhäuser selbst im Verzeichnis vorgenommen werden. Die Pflege des bundesweiten Standort­verzeichnisses ist für Kranken­häuser verpflichtend.

Wurde ein Standort geschlossen, können die dort erbrachten Fallzahlen nicht einfach einem anderen Krankenhaus übertragen werden. Die im Bundes-Klinik-Atlas ausgewiesenen Fallzahlen basieren auf den Daten, welche die Krankenhäuser an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) gemeldet haben.

Weitergehende Informationen zur Datengrundlage und zur Methodik des Bundes-Klinik-Atlas finden Sie direkt auf der Website:
https://bundes-klinik-atlas.de/datengrundlage/
https://bundes-klinik-atlas.de/methodik/

Haben Sie hierzu weitere Fragen? Dann kontaktieren Sie uns bitte über unser Kontaktformular.

Welche Zertifikate werden abgebildet?

Die Zertifikate, die aktuell im Bundes-Klinik-Atlas abgebildet werden, finden Sie hier.

Nach gesetzlicher Vorgabe sollen im Bundes-Klinik-Atlas aussagekräftige Qualitätssiegel und Zertifikate über die stationäre Versorgung veröffentlicht werden. Gemäß § 135d SGB V bestimmt das Institut für Qualitäts­sicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG), welche Zertifikate für eine Veröffentlichung im Bundes-Klinik-Atlas geeignet sind. Dabei sollen Zertifikate identifiziert werden, die eine hohe Aussagekraft über die Qualität der Behandlung in dem jeweiligen Krankenhaus haben können, damit Patientinnen und Patienten sie bei der Wahl einer geeigneten Einrichtung berücksichtigen können. Dazu entwickelte das IQTIG eine Methodik, die auf den Arbeiten einer Beauftragung nach § 137a Absatz 3 Satz 2 Nummer 7 SGB V beruht (mehr dazu finden Sie hier). Diese Arbeiten sind zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen, weshalb in einem ersten Schritt übergangsweise ausgewählte Zertifikate abgebildet werden. Die Ausweisung dieser Zertifikate erfolgt auf Basis der Daten, welche die Zertifikatsherausgeber zur Verfügung gestellt haben.

Haben Sie hierzu weitere Fragen? Dann kontaktieren Sie uns bitte über unser Kontaktformular.

Kann ich mich vom Bundes-Klinik-Atlas medizinisch beraten lassen?

Der Bundes-Klinik-Atlas bietet keine individuellen medizinischen Ratschläge oder Empfehlungen. Um ein gesundheitliches Anliegen zu klären, sollten Sie Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin aufsuchen. Bei akuten Notfällen wenden Sie sich bitte direkt an die Notrufnummern 112 bzw. 116117.

Haben Sie hierzu weitere Fragen? Dann kontaktieren Sie uns bitte über unser Kontaktformular.

Welche Informationen zu Psychiatrien, Psychosomatik und Psychotherapie bietet der Bundes-Klinik-Atlas?

Psychische Erkrankungen und damit verwandte Informationen zu Psychiatrien, Psychosomatik und Psycho­therapie werden im Bundes-Klinik-Atlas nicht abgebildet, da im Bundes-Klinik-Atlas lediglich voll- und teilstationäre somatische Leistungen der Krankenhausstandorte ausgewiesen werden.

Haben Sie hierzu weitere Fragen? Dann kontaktieren Sie uns bitte über unser Kontaktformular.

Wie werden die Behandlungszahlen für den Bundes-Klinik-Atlas erhoben?

Der Bundes-Klinik-Atlas weist voll- und teilstationäre somatische Leistungen der Krankenhausstandorte aus. Die ausgewiesenen Fallzahlen, sowohl für Fachabteilungen als auch für das gesamte Haus, werden vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) systematisch erhoben und validiert. Grundlage dafür sind die von den Krankenhäusern gemäß § 21 Absatz 1 des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) an das InEK übermittelten Daten des Datenjahres 2023.

Weitergehende Informationen zur Datengrundlage finden Sie hier.

Haben Sie hierzu weitere Fragen? Dann kontaktieren Sie uns bitte über unser Kontaktformular.

Wie werden die Angaben zum Pflegepersonalquotienten ermittelt?

Grundlage für die Ermittlung der aktuellen Pflegepersonalquotienten sowie die Angabe der Pflegekräfte in der unmittelbaren Patientenversorgung auf Standortebene sind die von den Krankenhäusern an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) übermittelten Daten nach § 21 Absatz 1 des Krankenhaus­entgelt­gesetzes (KHEntgG) des Datenjahres 2022 bezüglich der Pflegepersonal­quotienten und des Datenjahres 2023 bezüglich der Pflegekräfte. Es sind die aktuellsten dem InEK vorliegenden Daten, die sich für eine Darstellung im Bundes-Klinik-Atlas eignen. Die Daten zum Pflegepersonalquotienten werden durch das InEK jährlich ermittelt und bis zum 31. Oktober eines Jahres barrierefrei veröffentlicht und fließen zur Bewertung der Personalsituation an den verschiedenen Krankenhausstandorten in den Bundes-Klinik-Atlas ein.

Haben Sie hierzu weitere Fragen? Dann kontaktieren Sie uns bitte über unser Kontaktformular.

Worauf basieren die Angaben zur Bettenanzahl von Krankenhäusern?

Die im Bundes-Klinik-Atlas angegebenen Betten sind die in den Daten nach § 21 des Krankenhausentgelt­gesetzes (KHEntgG) an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) übermittelten Betten für den Entgeltbereich „DRG“. Die Krankenhäuser haben die im Durchschnitt des Jahres belegbaren Betten für stationäre Behandlung zu übermitteln, so wie es auch aus der Datensatzbeschreibung zur Datenübermittlung nach § 21 KHEntgG und den zugehörigen FAQ hervorgeht.

Teilstationäre Behandlungsplätze werden nicht mitgezählt. Bei Fachabteilungen der Geburtshilfe werden die Betten der Neugeborenen nicht mitgezählt.

Die Bettenanzahl kann von der im Krankenhausplan ausgewiesenen Zahl abweichen. Planzahlen wie auch die Angaben aus den Qualitätsberichten sind keine geeignete Grundlage für den Bundes-Klinik-Atlas, da sie den Ist-Zustand nicht annähernd so gut abbilden können.

Darüber hinaus werden auch keine psychiatrischen Betten im Bereich § 17b des Krankenhaus­finanzierungs­gesetzes (KHG) ausgewiesen.

Haben Sie hierzu weitere Fragen? Dann kontaktieren Sie uns bitte über unser Kontaktformular.

Warum bietet der Bundes-Klinik-Atlas keine Informationen zu ambulanten Leistungen?

Der Bundes-Klinik-Atlas weist voll- und teilstationäre somatische Leistungen der Krankenhausstandorte aus. Es werden alle nach § 108 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) zugelassenen Krankenhäuser und ihre Leistungen abgebildet. Aufgrund der fehlenden Datengrundlage für ambulante Leistungen, können wir diese nicht in vergleichbarer Art und Weise ausweisen.

Haben Sie hierzu weitere Fragen? Dann kontaktieren Sie uns bitte über unser Kontaktformular.

Wie lässt sich die Sortierung der Ergebnisliste ändern?

Die Sortierung der Ergebnisliste kann durch eine einfache Einstellung direkt unter der Angabe der Anzahl der Suchergebnisse auf Fallzahl, Entfernung oder Namen umgestellt werden. Voreingestellt ist die Fallzahl, daher können auch Ergebnisse, die nicht direkt in der Nähe des Suchortes liegen, an oberster Stelle erscheinen. Die Filterfunktion ermöglicht zudem weitere Einstellungen, wie die Zertifikatspräferenz oder weitere individuelle Belange.

Wie finde ich das passende Krankenhaus?

Sie wissen nicht, worauf Sie bei der Krankenhaussuche achten sollen? Unter Tipps zur Krankenhaussuche sind einige Hinweise zusammengestellt, um Sie bei Ihrer Suche zu unterstützen.

Welche Daten werden genutzt?

Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) erhält Daten für die Aktualisierung des Bundes-Klinik-Atlas vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK), von den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen (LVKK/EK), von den Krankenhäusern, von Zertifikatsherausgebern und vom Datenportal des strukturierten Qualitätsberichts der Krankenhäuser (SQB):

  • InEK: Fallzahlen zu erbrachten Leistungen auf Standort- und Fachabteilungsebene, Angaben zu Personalzahlen für Pflegepersonal und zum Pflegepersonalquotienten, perspektivisch zu den Versorgungsstufen des Standorts, Personalzahlen für Ärztinnen und Ärzte sowie die Ausweisung des Leistungsspektrums nach Leistungsgruppen.
  • LVKK/EK: Informationen der erfolgten Prognoseprüfungen und die Entscheidungen der für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörden zu mindestmengenrelevanten Leistungen gemäß Mindestmengenregelung (Mm-R).
  • Krankenhäuser: Aktuelle Informationen zu den Notfallstufen sowie zu aussagekräftigen Zertifikaten. Übergangsweise wird für Informationen zum Vorhandensein von Zertifikaten auf Zertifikatsherausgeber zurückgegriffen.
  • Zertifikatsherausgeber: Bereitstellung von Angaben und Dokumenten als Grundlage zur Bewertung von Zertifikaten. Bis zum Abschluss der Beurteilung der Aussagekraft von Zertifikaten durch das IQTIG werden ausgewählte Zertifikate ausgewiesen. Die für die Einbettung und Ausweisung notwendige Daten werden durch die entsprechenden Zertifikatsherausgeber übermittelt.
  • Datenportal des strukturierten Qualitätsberichts der Krankenhäuser (SQB): In diesen gesetzlich vorgeschriebenen Berichten informieren die Kliniken über ihre Arbeit und Strukturen. In den Berichten finden Sie zum Beispiel Informationen zum Behandlungsspektrum, zur Ausstattung oder zur Barrierefreiheit. Außerdem werden darin die Ergebnisse der gesetzlichen Qualitätssicherungsverfahren veröffentlicht.

Ist der Bundes-Klinik-Atlas vollständig?

Der Bundes-Klinik-Atlas befindet sich kontinuierlich in der Weiterentwicklung und wird zukünftig durch weitere Daten ergänzt. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Weitere Qualitätsinformationen
  • Informationen zum ärztlichen Personal
  • Informationen zu den erfolgten Prognoseprüfungen und die Entscheidungen der für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörden zu mindestmengenrelevanten Leistungen gemäß Mindestmengenregelung (Mm-R)
  • Fallzahlen differenziert nach den in Anlage 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) genannten Leistungsgruppen
  • Einstufung der Krankenhausstandorte in Versorgungsstufen (Level) gemäß § 135d Absatz 4 SGB V

Weiterhin wird die derzeitige Datengrundlage regelmäßig aktualisiert und die Nutzung des Bundes-Klinik-Atlas analysiert, um gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.

Tipps zur Krankenhaussuche

Sie suchen nach dem für Sie passenden Krankenhaus, wissen aber nicht, worauf Sie achten sollen? Dann sind Sie hier genau richtig! Mit den unten genannten Tipps unterstützen wir Sie bei Ihrer Suche im Bundes-Klinik-Atlas.

Wichtig: Die Informationen auf unserer Website können und sollen einen Arztbesuch oder eine persönliche Beratung durch Fachkräfte im Gesundheitswesen nicht ersetzen. Nutzen Sie die Informationen im Bundes-Klinik-Atlas, um mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin ins Gespräch zu kommen. Gemeinsam finden Sie das Krankenhaus, das am besten zu Ihren Bedürfnissen passt.

Zahl der Behandlungsfälle

→ Vergleichen Sie die Zahl der Behandlungsfälle in den Krankenhäusern. Vergleichsweise hohe Fallzahlen können auf besonders spezialisierte Krankenhäuser hindeuten.

Wichtig zu wissen: Hohe Fallzahlen sind keine Garantie für gute Qualität. Dennoch gehen sie häufig – insbesondere bei spezialisierten Eingriffen oder Behandlungen – mit einem geringeren Risiko für Komplikationen und einer höheren Patientensicherheit einher. Mehr Erfahrung und Routine kann zu einem besseren Behandlungsergebnis führen.

Persönliche Ausgangssituation und individuelle Bedürfnisse

→ Machen Sie sich vor der Krankenhaussuche Gedanken zu Ihrer persönlichen Ausgangssituation und zu Ihren individuellen Bedürfnissen. Mit unseren Filter-Funktionen können Sie die Krankenhaussuche an Ihre Bedürfnisse anpassen.

Hier ein paar Beispiele:

  • Ist es Ihnen wichtig, dass ein Eingriff in der Regel häufig in einem Krankenhaus durchgeführt wird?
  • Sind zertifizierte Krankenhäuser für Ihre Entscheidung relevant?
  • Legen Sie einen besonderen Wert auf die personelle Besetzung in den Krankenhäusern?
  • Ist Ihnen die Entfernung zum Wohnort wichtig?
  • Haben Sie besondere Anforderungen an die Barrierefreiheit?
  • Soll ein Kind versorgt werden und benötigen Sie daher eine Kinderabteilung?

Aussagekräftige Zertifikate

Achten Sie bei Ihrer Krankenhaussuche darauf, ob sich ein Krankenhaus für Ihren Suchanlass durch besondere Zertifikate auszeichnet. Es ist geplant, eine Auswahl geprüfter Zertifikate im Bundes-Klinik-Atlas zu veröffentlichen. Welche Zertifikate bis dahin vorübergehend ausgewiesen werden, können Sie hier nachlesen.

Wichtig zu wissen: 

Zertifikate können ein weiteres Kriterium für Qualität sein und für Patientinnen und Patienten ein Hinweis dafür sein, dass bestimmte Mindestvoraussetzungen und abgestimmte Behandlungsprozesse nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft eingehalten und regelmäßig überprüft werden. Zertifikate bestätigen das Erfüllen von gewissen Anforderungen. Sie stellen keinen Qualitätsnachweis dar.

Zertifikate sind jedoch nicht in jedem Fall aussagekräftig. Je nach Anbieter ist die Zertifizierung an sehr unterschiedliche Kriterien geknüpft. Viele Zertifizierungsverfahren sind zudem mit Kosten verbunden, weshalb sich einige Krankenhäuser bewusst gegen eine Zertifizierung entscheiden. Die Behandlungsqualität eines Krankenhauses kann auch ohne Zertifizierung hoch sein.

Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) identifiziert derzeit aussagekräftige Zertifikate anhand einheitlicher Kriterien. Sobald dieser Schritt abgeschlossen ist, werden diese Zertifikate im Bundes-Klinik-Atlas veröffentlicht. Um Ihnen eine Orientierungshilfe zu bieten, werden zum Start des Bundes-Klinik-Atlas übergangsweise ausgewählte Zertifikate veröffentlicht. Mehr Informationen zu Zertifikaten finden Sie hier.

Qualität

Das Krankenhaus­transparenzgesetz legt in § 135d Absatz 3 Nummer 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) fest, dass patienten­relevante Ergebnisse aus den Maßnahmen zur datengestützten einrichtungs­übergreifenden Qualitätssicherung im Bundes-Klinik-Atlas veröffentlicht werden.

Die Darstellung dieser Qualitätsindikatoren wird derzeit vom Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) vorbereitet.

An wen kann ich mich für eine Behandlung wenden?

Sie fragen sich, ob eine bestimmte Behandlung sinnvoll ist oder benötigen aufgrund aktueller Beschwerden eine medizinische Behandlung? Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an Ihre behandelnde Ärztin oder Ihren behandelnden Arzt.

Ihnen wird von Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt ein Eingriff empfohlen? Als gesetzlich Versicherte oder Versicherter haben Sie vor bestimmten planbaren Eingriffen einen Anspruch darauf, sich eine ärztliche Zweitmeinung einzuholen. Eine aktuelle Liste der Eingriffe für die ein solcher Anspruch besteht sowie weitergehende Informationen finden Sie hier.

Viele Krankenkassen bieten darüber hinaus zusätzliche Zweitmeinungs­angebote an. Informationen über das Bestehen und den Umfang eines solchen zusätzlichen Zweitmeinungs­angebotes finden Sie bei Ihrer Krankenkasse.

Alternativ können Sie rund um die Uhr auch die Nummer 116117 für den ärztlichen Bereitschafts­dienst wählen. In dringenden medizinischen Notfällen wählen Sie bitte die Notrufnummer 112.