Benutzerhinweise

Hier finden Sie weiterführende Informationen und Unterstützung für die erfolgreiche Suche nach einem passenden Krankenhaus.

Tipps zur Krankenhaussuche

Sie suchen nach dem für Sie passenden Krankenhaus, wissen aber nicht, worauf Sie achten sollen? Mit den unten genannten Tipps unterstützen wir Sie bei Ihrer Suche im Bundes-Klinik-Atlas.

Wichtig: Die Informationen auf dieser Website können und sollen einen Arztbesuch oder eine persönliche Beratung durch Fachkräfte im Gesundheitswesen nicht ersetzen. Nutzen Sie die Informationen, um mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin ins Gespräch zu kommen. Gemeinsam finden Sie das Krankenhaus, das am besten zu Ihren Bedürfnissen passt.

Ergebnisse sortieren

Die Sortierung der Ergebnisliste kann durch eine einfache Einstellung direkt unter dem Suchfeld umgestellt werden. Dabei haben Sie folgende Optionen zur Auswahl: Anzahl der Behandlungsfälle, Alphabet A-Z oder Entfernung. Voreingestellt ist die Sortierung nach der Anzahl an Behandlungsfällen. Daher können auch Ergebnisse, die nicht direkt in der Nähe des gesuchten Ortes liegen, an oberster Stelle erscheinen.

Ergebnisse filtern

Die Filterfunktion ermöglicht umfangreiche Einstellungen, wie die Zertifikatspräferenz oder weitere individuelle Belange. Damit können Sie die Krankenhaussuche schnell und einfach an Ihre Bedürfnisse anpassen. Welche Filterfunktionen angeboten werden, hängt dabei von Ihrem individuellen Suchanlass ab.

Bei Ihrer Suche können Sie sich beispielsweise diese Fragen stellen:

  • Wie wichtig ist mir die Anzahl an Behandlungsfällen?
  • Sind Zertifikate und Qualitätssiegel für meine Entscheidung wichtig?
  • Wie viel Wert lege ich auf die Personalbesetzung?
  • Wie wichtig ist mir die Entfernung zu meinem Wohnort?
  • Habe ich besondere Anforderungen an die Barrierefreiheit?
  • Benötige ich eine Kinderabteilung, weil ein Kind versorgt werden soll?

Zahl der Behandlungsfälle

Vergleichen Sie die Zahl der Behandlungsfälle in den Krankenhäusern. Eine vergleichsweise hohe Anzahl an Behandlungsfällen kann auf besonders erfahrene und spezialisierte Krankenhäuser hindeuten.

Wichtig zu wissen: Eine hohe Anzahl von Behandlungsfällen ist keine Garantie für gute Qualität. Dennoch geht sie häufig mit einem geringeren Risiko für Komplikationen und einer höheren Patienten­sicherheit einher. Mehr Erfahrung und Routine können zu einem besseren Behandlungsergebnis führen. Zudem gelten für einige Eingriffe verbindliche Mindestmengen. Das soll die Risiken bei besonders schwierigen Eingriffen reduzieren und damit die Überlebens- und Heilungschancen von Patientinnen und Patienten erhöhen. Gilt für einen bestimmten Eingriff eine Mindestmengenregelung, wird dies auf dem Bundes-Klinik-Atlas ausgewiesen. Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Mindestmengen

Informationen zu Behandlungen oder Erkrankungen

Auf der Startseite ermöglichen Ihnen mehrere Kacheln den Direkteinstieg über Begriffe zu Erkrankungen, Organen oder Fachrichtungen, wie zum Beispiel „Krebs“, „Herz“ oder „Gynäkologie und Geburt“. Dahinter finden Sie einzelne Behandlungs­anlässe, wie zum Beispiel Bypass- und Stent-Operationen oder den Einsatz von künstlichen Knie- und Hüftgelenken. Die Auswahl führt Sie jeweils zu einer Ergebnisliste aller Standorte in Deutschland, die diese Behandlung anbieten. 

Die Ergebnisse sind standardmäßig nach Behandlungsfällen sortiert. Also danach, wie häufig ein Krankenhaus eine Behandlung durchgeführt hat. Sie können die Sortierung der Ergebnisliste eigenständig anpassen, zum Beispiel nach Entfernung. Über die Filterfunktion auf der rechten Seite können Sie zudem weitere Kriterien festlegen, etwa die Größe des Krankenhauses oder die Notfallversorgung.

Der Bundes-Klinik-Atlas wird schrittweise um weitere Behandlungsanlässe erweitert. Bis Ihr Behandlungsanlass aufgenommen wird, können Sie sich grundsätzlich zu den Krankenhäusern informieren. Wechseln Sie dazu auf den Reiter „Standorte / Fachabteilungen“. Hier können Sie nach Krankenhäusern in Ihrer Umgebung suchen, indem Sie einen Ortsnamen oder eine Postleitzahl eingeben. Außerdem können Sie nach bestimmten Krankenhausnamen oder Fachabteilungen suchen. 

Aussagekräftige Zertifikate

Zertifikate können ein weiteres Kriterium für Qualität sein und für Patientinnen und Patienten ein Hinweis dafür sein, dass bestimmte Mindestvoraussetzungen und abgestimmte Behandlungsprozesse nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft eingehalten und regelmäßig überprüft werden. Zertifikate bestätigen das Erfüllen von gewissen Anforderungen. Sie stellen keinen Qualitätsnachweis dar.

Zertifikate sind jedoch nicht in jedem Fall aussagekräftig. Je nach Anbieter ist die Zertifizierung an sehr unterschiedliche Kriterien geknüpft. Viele Zertifizierungsverfahren sind zudem mit Kosten verbunden, weshalb sich einige Krankenhäuser bewusst gegen eine Zertifizierung entscheiden. Die Behandlungsqualität eines Krankenhauses kann auch ohne Zertifizierung hoch sein.

Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) identifiziert aussagekräftige Zertifikate anhand einheitlicher Kriterien. Mehr Informationen wie aussagekräftige Zertifikate ausgewählt werden, können Sie hier nachlesen.

Welche aussagekräftigen Zertifikate ausgewiesen werden, können Sie hier nachlesen.

Kann ich mich vom Bundes-Klinik-Atlas medizinisch beraten lassen?

Der Bundes-Klinik-Atlas bietet keine individuellen medizinischen Ratschläge oder Empfehlungen. Um ein gesundheitliches Anliegen zu klären, sollten Sie Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin aufsuchen. Bei akuten Notfällen wenden Sie sich bitte direkt an die Notrufnummern 112 bzw. 116117.

Sie fragen sich, ob eine bestimmte Behandlung sinnvoll ist oder benötigen aufgrund aktueller Beschwerden eine medizinische Beratung? Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an Ihre behandelnde Ärztin oder Ihren behandelnden Arzt. 

Wird Ihnen von Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt ein Eingriff empfohlen? Als gesetzlich Versicherte oder Versicherter haben Sie vor bestimmten planbaren Eingriffen einen Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung. Eine aktuelle Liste der Eingriffe, für die ein solcher Anspruch besteht, sowie weitergehende Informationen finden Sie hier. Viele Krankenkassen bieten darüber hinaus zusätzliche Angebote für Zweitmeinungen an. Informationen darüber finden Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Was ist der Bundes-Klinik-Atlas?

Der Bundes-Klinik-Atlas bietet Ihnen umfassende, faire und vergleichbare Informationen über den Umfang und die Qualität der Versorgung in deutschen Krankenhäusern und das umfassend, unabhängig und vergleichbar. Darunter finden Sie auch weiterführende Informationen, etwa zu aussagekräftigen Zertifikaten. Diese Informationen unterstützen Sie bei der Auswahl eines Krankenhauses. 

Die Internetseite wurde im Zuge des Krankenhaus­transparenz­gesetzes (KHTG) entwickelt, welches am 28. März 2024 in Kraft getreten ist. Das Gesetz schafft die Grundlage für verständliche und transparente Informationen für Patientinnen und Patienten über den Umfang und die Qualität der Versorgung sowie die Personal­ausstattung in deutschen Krankenhäusern. 

Dafür hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gemeinsam mit dem Institut für Qualitäts­sicherung und Transparenz (IQTIG) den Bundes-Klinik-Atlas als Informationsangebot entwickelt, das online zugänglich ist. Dazu werden unter anderem die Daten aus der gesetzlichen Qualitäts­sicherung, die das IQTIG aufbereitet, sowie Daten des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) genutzt. 

Seit seiner Veröffentlichung am 17. Mai 2024 hat der Bundes-Klinik-Atlas bereits umfassende Updates erhalten. Dabei wurden beispielsweise die Suchkriterien nutzerfreundlich umgestellt, indem eine Vorauswahl an Behandlungs­anlässen getroffen wurde. Der Bundes-Klinik-Atlas wird kontinuierlich weiterentwickelt und aktualisiert. 

1. Update: 20. Juni 2024

Mit einem umfassenden Update haben wir am 20. Juni 2024 die Suchfunktion durch Direkteinstiege („Kacheln“) ersetzt und damit den Bundes-Klinik-Atlas leichter nutzbar gemacht. Seitdem fasst die Website Behandlungs­anlässe in Gruppen zusammen. Für zunächst etwas mehr als 20 wichtige Behandlungs­anlässe werden die Leistungen der Krankenhäuser transparent dargestellt. Ziel ist es, den Bundes-Klinik-Atlas schrittweise um weitere Kacheln zu erweitern. Der Schwerpunkt liegt dabei auf besonders relevanten und häufigen Erkrankungen und Behandlungen.

2. Update: 24. Oktober 2024

Seit dem 24. Oktober 2024 stellt der Bundes-Klinik-Atlas mit einem weiteren umfangreichen Update die aktuellsten Fall- und Personal­zahlen der Krankenhäuser aus dem Datenjahr 2023 dar. Im Zuge des Updates haben wir auch die Informationen zu den Notfall­strukturen der Krankenhäuser aktualisiert. Zudem hat sich die Anzahl der Behandlungs­anlässe und Kacheln erweitert. Insgesamt über 25 Behandlungs­anlässe ermöglichen Ihnen jetzt einen einfachen Direkteinstieg zu den Informationen im Bundes-Klinik-Atlas.

3. Update: 20. März 2025

Im Zuge des dritten Updates wurden unter anderem die Informationen zu den Zertifikaten aktualisiert. Zuvor wurden vorübergehend, bis zum Abschluss der Prüfung durch das IQTIG zur Aussagekraft von Zertifikaten und Qualitätssiegeln, ausgewählte Zertifikate angezeigt. Mit dem Update werden nun ausschließlich die Zertifikate angezeigt, die nach der Methodik des IQTIG als aussagekräftig eingestuft wurden. Vorausgesetzt, das Krankenhaus hat diese dem IQTIG vorgelegt.

Wie werden Behandlungsanlässe für die Kacheln ausgewählt?

Die dargestellten Behandlungs­anlässe sind eindeutig definiert und führen zu verlässlichen Ergebnissen. In einem ersten Schritt haben wir Behandlungs­anlässe definiert, die häufig in Krankenhäusern behandelt werden und dadurch besonders bedeutsam sind. Diese Behandlungs­anlässe bilden insgesamt rund 2,9 Millionen Behandlungs­fälle in deutschen Krankenhäusern ab. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und das Institut für Qualitäts­sicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) entwickeln den Bundes-Klinik-Atlas laufend weiter. Dazu gehört auch, die Internetseite stetig durch neue Kacheln und Behandlungs­anlässe zu erweitern.

Welche Leistungen beinhalten die einzelnen Behandlungsanlässe?

Welche medizinischen Diagnose- oder Behandlungsschlüssel bei einer Suche über die Kacheln benutzt werden, wurde auf Grundlage von Expertinnen- und Expertenwissen ausgewählt. Die hinter den jeweiligen Behandlungsanlässen stehenden Definitionen durch ICD- und OPS-Kodes werden durch ein ergänzendes Handbuch erläutert. Dies können Sie hier abrufen: Handbuch Definitionen.

Welche Daten werden genutzt?

Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) erhält Daten für die Aktualisierung des Bundes-Klinik-Atlas vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK), von den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen (LVKK/EK), von den Krankenhäusern, von Zertifikatsherausgebern und vom Datenportal des strukturierten Qualitätsberichts der Krankenhäuser (SQB):

  • InEK: Fallzahlen zu erbrachten Leistungen auf Standort- und Fachabteilungsebene, Angaben zu Personalzahlen für Pflegepersonal und zum Pflegepersonalquotienten, aktuelle Informationen zu den Notfallstufen und perspektivisch zu den Versorgungsstufen des Standorts, Personalzahlen für Ärztinnen und Ärzte sowie die Ausweisung des Leistungsspektrums nach Leistungsgruppen.
  • LVKK/EK: Informationen der erfolgten Prognoseprüfungen und die Entscheidungen der für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörden zu mindestmengenrelevanten Leistungen gemäß Mindestmengenregelung (Mm-R).
  • Krankenhäuser: Aktuelle Informationen zu aussagekräftigen Zertifikaten. Nach Abschluss der Beurteilung der Aussagekraft von Zertifikaten durch das IQTIG müssen die Leistungserbringer nachweisen, über welches aussagekräftige Zertifikat sie verfügen. Ohne diesen Nachweis kann das Zertifikat nicht im Bundes-Klinik-Atlas veröffentlicht werden.
  • Zertifikatsherausgeber: Bereitstellung von Angaben und Dokumenten als Grundlage zur Bewertung von Zertifikaten. Die für die Einbettung und Darstellung erforderlichen Daten werden von den entsprechenden Zertifikatsherausgebern und den Leistungserbringern übermittelt.
  • Datenportal des strukturierten Qualitätsberichts der Krankenhäuser (SQB): In diesen gesetzlich vorgeschriebenen Berichten informieren die Kliniken über ihre Arbeit und Strukturen. In den Berichten finden Sie zum Beispiel Informationen zum Behandlungsspektrum, zur Ausstattung oder zur Barrierefreiheit. Außerdem werden darin die Ergebnisse der gesetzlichen Qualitätssicherungsverfahren veröffentlicht.

Welchen Stand haben die Daten und wann werden sie aktualisiert?

Der Bundes-Klinik-Atlas bildet generell die neusten verfügbaren Daten ab und wird regelmäßig aktualisiert. Aufgrund unterschiedlicher Erhebungs­zeiträume für verschiedene Datenpunkte und Datenquellen, können sich die Datenjahre unterscheiden. Die folgende Übersicht zeigt die nächsten geplanten Aktualisierungen des Bundes-Klinik-Atlas. Dabei ist zu jeder Datenquelle das Erfassungsjahr angegeben. 

Weitergehende Informationen zur Datengrundlage finden Sie hier.

Woher stammen die Krankenhausnamen?

Die Informationen im Bundes-Klinik-Atlas basieren unter anderem auf den eigenen Angaben der Krankenhäuser, die sie im bundesweiten Verzeichnis der Standorte der Krankenhäuser hinterlegen. Die Pflege des bundesweiten Standortverzeichnisses ist für Krankenhäuser verpflichtend. Bei Krankenhäusern mit mehreren Standorten sind die Angaben aus dem Krankenhausnamen und dem Standortnamen zusammengesetzt, um eine eindeutige Ausweisung zu ermöglichen. Änderungen im Standort­verzeichnis werden monatlich in den Bundes-Klinik-Atlas übernommen und aktualisiert.

Weitergehende Informationen zur Datengrundlage finden Sie hier.

Warum ist eine Änderung an einem Standort noch nicht abgebildet?

Die Angaben zu Krankenhäusern im Bundes-Klinik-Atlas basieren auf den Angaben der Krankenhäuser, die sie im bundesweiten Verzeichnis der Standorte der Krankenhäuser hinterlegen. Änderungen, zum Beispiel durch Schließungen oder Zusammenführungen von mehreren Standorten, müssen durch die Krankenhäuser selbst im Verzeichnis vorgenommen werden. Die Pflege des bundesweiten Standort­verzeichnisses ist für Kranken­häuser verpflichtend. Wenn ein Krankenhaus die Informationen im Standortverzeichnis dennoch nicht rechtzeitig aktualisiert, kann es dazu kommen, dass ein bereits geschlossener Standort auf dem Bundes-Klinik-Atlas abgebildet wird. Änderungen im Standort­verzeichnis werden monatlich in den Bundes-Klinik-Atlas übernommen und aktualisiert.

Bitte beachten Sie: Wurde ein Standort geschlossen, können die dort erbrachten Behandlungsfälle nicht einfach einem anderen Standort des Krankenhauses übertragen werden. Die im Bundes-Klinik-Atlas ausgewiesenen Behandlungsfälle basieren auf den Daten, welche die Krankenhäuser an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) gemeldet haben.

Welche Informationen zu Psychiatrien, Psychosomatik und Psychotherapie bietet der Bundes-Klinik-Atlas?

Der Bundes-Klinik-Atlas weist ausschließlich voll- und teilstationäre Leistungen für körperliche Behandlungen und Erkrankungen der Krankenhausstandorte aus. Psychische Erkrankungen und damit verwandte Informationen zu Psychiatrien, Psychosomatik und Psycho­therapie bildet der Bundes-Klinik-Atlas nicht ab. 

Wie werden die Behandlungszahlen für den Bundes-Klinik-Atlas erhoben?

Der Bundes-Klinik-Atlas weist voll- und teilstationäre somatische Leistungen für körperliche Behandlungen und Erkrankungen der Krankenhausstandorte aus. Die ausgewiesenen Behandlungsfälle, sowohl für Fachabteilungen als auch für das gesamte Haus, werden vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) systematisch erhoben und validiert. Grundlage dafür sind die von den Krankenhäusern gemäß § 21 Absatz 1 des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) an das InEK übermittelten Daten. 

Weitergehende Informationen zur Datengrundlage finden Sie hier.

Wie werden die Angaben zum Pflegepersonalquotienten ermittelt?

Grundlage für die Ermittlung der aktuellen Pflegepersonalquotienten sowie die Angabe der Pflegekräfte in der unmittelbaren Patientenversorgung auf Standortebene sind die von den Krankenhäusern an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) übermittelten Daten nach § 21 Absatz 1 des Krankenhaus­entgelt­gesetzes (KHEntgG). Es sind die aktuellsten, dem InEK vorliegenden Daten, die sich für eine Darstellung im Bundes-Klinik-Atlas eignen. Die Daten zum Pflegepersonalquotienten werden durch das InEK jährlich ermittelt und bis zum 31. Oktober eines Jahres barrierefrei veröffentlicht. Sie fließen zur Bewertung der Personalsituation an den verschiedenen Krankenhausstandorten in den Bundes-Klinik-Atlas ein.

Weitergehende Informationen zur Datengrundlage finden Sie hier

Worauf basieren die Angaben zur Bettenanzahl von Krankenhäusern?

Die im Bundes-Klinik-Atlas angegebenen Betten sind die in den Daten nach § 21 des Krankenhausentgelt­gesetzes (KHEntgG) an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) übermittelten Betten für den Entgeltbereich „DRG“. Die Krankenhäuser haben die im Durchschnitt des Jahres belegbaren Betten für stationäre Behandlung zu übermitteln, so wie es auch aus der Datensatzbeschreibung zur Datenübermittlung nach § 21 KHEntgG und den zugehörigen FAQ hervorgeht. 

Bitte beachten Sie: Teilstationäre Behandlungsplätze werden nicht mitgezählt. Bei Fachabteilungen der Geburtshilfe werden die Betten der Neugeborenen nicht mitgezählt. Die Bettenanzahl kann von der im Krankenhausplan ausgewiesenen Zahl abweichen. Planzahlen wie auch die Angaben aus den Qualitätsberichten sind keine geeignete Grundlage für den Bundes-Klinik-Atlas, da sie den Ist-Zustand nicht annähernd so gut abbilden können. Darüber hinaus werden auch keine psychiatrischen Betten im Bereich § 17b des Krankenhaus­finanzierungs­gesetzes (KHG) ausgewiesen.

Weitergehende Informationen zur Datengrundlage finden Sie hier.

Warum bietet der Bundes-Klinik-Atlas keine Informationen zu ambulanten Leistungen?

Der Bundes-Klinik-Atlas weist voll- und teilstationäre Leistungen für körperliche Behandlungen und Erkrankungen der Krankenhausstandorte aus. Es werden alle nach dem Sozialgesetzbuch (§ 108 SGB V) zugelassenen Krankenhäuser und ihre Leistungen abgebildet. Aufgrund der fehlenden Datengrundlage für ambulante Leistungen können wir diese nicht in vergleichbarer Art und Weise ausweisen.

Weitergehende Informationen zur Datengrundlage finden Sie hier.

Welche aussagekräftigen Zertifikate werden derzeit im Bundes-Klinik-Atlas abgebildet?

Eine aktuelle Übersicht der aussagekräftigen Zertifikate sowie weitere Informationen, auch für Leistungserbringer und Herausgeber eines Zertifikats, finden Sie hier.

Nach gesetzlicher Vorgabe sollen im Bundes-Klinik-Atlas aussagekräftige Qualitätssiegel und Zertifikate über die stationäre Versorgung veröffentlicht werden. Gemäß § 135d SGB V bestimmt das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG), welche Zertifikate für eine Veröffentlichung im Bundes-Klinik-Atlas geeignet sind. Dabei werden Zertifikate identifiziert, die eine hohe Aussagekraft in Bezug auf die Qualität der Behandlung in dem jeweiligen Krankenhaus haben, damit Patientinnen und Patienten sie bei der Wahl einer geeigneten Einrichtung berücksichtigen können. Dazu hat das IQTIG eine Methodik entwickelt, die auf den Vorarbeiten einer Beauftragung vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) nach § 137a Absatz 3 Satz 2 Nummer 7 SGB V beruhen (mehr dazu finden Sie hier). Das IQTIG verwendet für die Bewertung 17 Kriterien. Diese 17 Kriterien beziehen sich auf übergeordnete Anforderungen, Anforderungen an den Inhalt, Anforderungen an das Prüfverfahren und Anforderungen an das Entscheidungsverfahren. Die Bewertung beruht auf den Angaben der Herausgeber der Zertifikate. Werden alle 17 Kriterien erfüllt, gilt das Zertifikat oder Qualitätssiegel als aussagekräftig und kann auf dem Bundes-Klinik-Atlas veröffentlicht werden.

Wie wird die Qualität der Krankenhäuser dargestellt?

Das Krankenhaus­transparenzgesetz legt fest, dass der Bundes-Klinik-Atlas Ergebnisse der gesetzlichen Qualitätssicherung darstellen soll, die für Patientinnen und Patienten von Bedeutung sind. Diese Ergebnisse werden in Qualitätsindikatoren ausgedrückt, deren Darstellung das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) derzeit für die Website vorbereitet. Es handelt sich dabei nach § 135d Absatz 3 Nummer 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) um patienten­relevante Ergebnisse aus den Maßnahmen zur datengestützten einrichtungs­übergreifenden Qualitätssicherung. 

Ist der Bundes-Klinik-Atlas vollständig?

Der Bundes-Klinik-Atlas befindet sich kontinuierlich in der Weiterentwicklung und wird zukünftig durch weitere Daten ergänzt. Dazu zählen unter anderem:

  • Weitere Qualitätsinformationen
  • Informationen zum fachärztlichen Personal
  • Anzahl der Behandlungsfälle differenziert nach den in Anlage 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) genannten Leistungsgruppen
  • Einstufung der Krankenhausstandorte in Versorgungsstufen (Level) gemäß § 135d Absatz 4 SGB V

Weiterhin wird die derzeitige Datengrundlage regelmäßig aktualisiert und die Nutzung des Bundes-Klinik-Atlas analysiert, um gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.

Wo finde ich weitere Antworten?

Für weitere Informationen können Sie uns über das Kontaktformular erreichen.