Methodik

Was verstehen wir unter „Krankenhaus“?

Der Bundes-Klinik-Atlas bildet einzelne Krankenhausstandorte ab. Ein Krankenhaus kann aus mehreren einzelnen Standorten bestehen. Für die Einfachheit wird teilweise der Begriff „Krankenhaus“, statt „Krankenhausstandort“ genutzt.

Das Informationsangebot umfasst alle Krankenhäuser in Deutschland, die für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten Leistungen erbringen. Es werden also alle nach § 108 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) zugelassenen Krankenhäuser abgebildet.

Eine Darstellung von Krankenhäusern, die ausschließlich Privatpatientinnen und Privatpatienten sowie Selbstzahlende behandeln, ist im Bundes-Klinik-Atlas nicht vorgesehen und aufgrund der Datenquellen nicht möglich.

Wie funktioniert die Suche nach einem geeigneten Krankenhaus?

Der Bundes-Klinik-Atlas bietet die Suche nach geografischen Kriterien, wie durch die Angabe eines Ortes, einer Postleitzahl oder eines Bundeslandes. Zudem ist es möglich, ein Krankenhaus über den Namen oder eine bestimmte Fachabteilung zu finden.

Was ist die Schnellsuche über die Kacheln?

Die Schnellsuche über die Kacheln zeigt spezifische, den jeweiligen Kacheln zugeordnete Behandlungs­anlässe an. Die darunter angezeigten bundesweiten Krankenhäuser sind nach Behandlungs­fällen sortiert. In der Ergebnisliste kann nachträglich noch ein Ort bzw. eine Postleitzahl im entsprechenden Suchfeld ergänzt werden, um die Suche regional einzugrenzen. Welche medizinisch genauen Diagnose- oder Behandlungs­schlüssel bei einer Schnellsuche benutzt werden, wurde auf Grundlage von Expertinnen- und Expertenwissen ausgewählt. Die genaue Definition wird durch ein ergänzendes Handbuch erläutert, das Sie hier abrufen können: Handbuch zur Schnellsuche.

Wie funktionieren die Suchfunktionen?

Die Suche kann unterschiedliche Arten auslösen, wie die Krankenhäuser dargestellt werden:

  • Suche über die Schnellsuche (Kacheln): Hier werden Informationen speziell zu einem bestimmten Behandlungsanlass angezeigt.
  • Suche nach einer bestimmten Fachabteilung: Die in diesem Modus angezeigten Daten sind für einzelne Behandlungen weniger aussagekräftig. Es wird die Anzahl der Behandlungsfälle in der Fachabteilung angezeigt. Die restlichen Angaben beziehen sich auf das gesamte Krankenhaus.
  • Suche nach einem bestimmten Krankenhaus: In diesem Modus werden eher allgemeine, auf das gesamte Krankenhaus bezogene Angaben angezeigt, etwa Fallzahlen des gesamten Krankenhauses oder Informationen zur Pflegepersonalausstattung

Suche nach einer Fachabteilung

Nach der Eingabe eines Suchbegriffs wird nach Fachabteilungen gesucht, die diesen Begriff im Namen tragen. Sie können dann eine Fachabteilung aus den Vorschlägen auswählen, z. B. „Kardiologie (Herzmedizin)“, um eine Suche auszulösen.

Für die Auswertungen auf Fachabteilungsebene nutzt das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) die gültigen (vierstelligen) Fachabteilungen gemäß der Anlage 2 zur Vereinbarung nach § 301 Absatz 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V).

Suche nach einem Krankenhausnamen

Nach der Eingabe eines Suchbegriffs wird nach Krankenhäusern gesucht, die diesen Begriff im Namen tragen. Dabei kann es sich bei dem Suchbegriff beispielsweise um einen Bestandteil des Namens handeln, wie etwa „Marien“ bei der Suche nach dem St. Marienhospital. Oder auch um einen allgemeineren Suchbegriff wie „Herz“, der dann Kliniken mit „Herz“ im Namen anbietet und sucht, wie die „Herzklinik“ oder das „Herz-Jesu-Hospital“.

Suche mit einer Ortsangabe

Zusätzlich zum eingegebenen Suchbegriff (Fachabteilung oder Krankenhaus­name) oder der Auswahl eines Behandlungs­anlasses über den Kachel-Einstieg kann ein Ort als Ortsname oder Postleit­zahl eingegeben werden. Auch die Angabe eines Bundeslandes ist möglich. Damit werden die Such­ergebnisse auf einen bestimmten Umkreis um diesen Ort oder auf das Bundesland eingegrenzt. Voreingestellt ist, dass die Ergebnisse absteigend nach Behandlungsfällen sortiert werden. Mit der Eingabe eines Ortes ist auch die Sortierung der Ergebnisse nach Entfernung möglich. Der Umkreis der Suche kann in den Filtern auf der Ergebnis­seite noch angepasst werden. Wird kein Ort eingegeben, wird automatisch deutschlandweit gesucht.

Wie funktionieren die Sortier- und Filterfunktionen auf der Ergebnisseite?

Mit der Sortierfunktion können Sie die Krankenhäuser auf der Ergebnisliste entweder nach Relevanz, Behandlungsfällen, Entfernung (Luftlinie) oder nach dem Alphabet sortieren. Voreingestellt ist die Sortierung der Krankenhäuser absteigend nach der Anzahl der Behandlungsfälle. 

Die Filterfunktion auf der Ergebnisseite ermöglicht es Ihnen zudem, schnell und einfach die angezeigten Krankenhäuser individuell einzugrenzen. Sie können damit Mindestanforderungen stellen, etwa für eine besonders hohe Behandlungsfallzahl für den ausgesuchten Behandlungsanlass oder eine Erkrankung. Auch der Umkreis, in dem gesucht werden soll, lässt sich über die Filterfunktion nachträglich anpassen. Die Kombination von diversen Filtereinstellungen ermöglicht, auf Basis von mehreren Kriterien ein passendes Krankenhaus zu finden. Welche Filterfunktionen angeboten werden, hängt dabei vom individuellen Suchanlass ab.

Wie funktioniert die Vergleichsfunktion?

Mit dem Vergleich können Sie mehrere Krankenhäuser in einer tabellarischen Übersicht gegenüberstellen. Wählen Sie dazu auf der Suchergebnisseite Krankenhäuser durch Setzen eines Häkchens aus und klicken Sie anschließend auf „Jetzt vergleichen“ oberhalb der Suchleiste.

Ebenso ist es möglich, ein Krankenhaus auf der Detailseite zum Vergleich auszuwählen. Nachdem Sie ein erstes Krankenhaus ausgewählt haben, öffnet sich automatisch eine Leiste am oberen Bildschirmrand. Ein Zähler zeigt an, wie viele Krankenhäuser Sie bisher ausgewählt haben. Für einen Vergleich können Sie bis zu zehn Krankenhäuser auswählen. Mit einem Klick auf „Jetzt vergleichen“ gelangen Sie wieder direkt zur Vergleichsübersicht. Dabei bezieht sich der Vergleich immer auf Ihre bestimmte Sucheingabe. Das heißt bei einer Suche nach einem Behandlungsanlass, wie beispielsweise „Brustkrebs-Operation“, wird angezeigt, wie viele Brustkrebs-Operationen die ausgewählten Krankenhäuser durchgeführt haben. Sobald Suchkriterien geändert werden, wird der Vergleich zurückgesetzt und Sie müssen erneut eine Auswahl treffen.

Wie wird die Anzahl der Behandlungsfälle berechnet und dargestellt?

Die Zahl der Behandlungsfälle kann Sie dabei unterstützen, Krankenhäuser zu vergleichen. Denn hohe Fallzahlen können auf besonders spezialisierte Krankenhäuser hindeuten.

Wichtig zu wissen: Hohe Fallzahlen sind keine Garantie für gute Qualität. Dennoch gehen sie häufig mit einem geringeren Risiko für Komplikationen und einer höheren Patienten­sicherheit einher. Mehr Erfahrung und Routine kann zu einem besseren Behandlung­sergebnis führen. Für einige Eingriffe gelten verbindliche Mindestmengen. Das soll Risiken bei besonders schwierigen Eingriffen reduzieren und damit die Überlebens- und Heilungschancen von Patientinnen und Patienten erhöhen. Gilt für einen bestimmten Eingriff eine Mindestmengenregelung, wird dies auf dem Bundes-Klinik-Atlas ausgewiesen.

Um Ihnen die Einordnung und den Vergleich der Fallzahlen zu erleichtern, stellt der Bundes-Klinik-Atlas diese auf einem „Tacho“ dar. Dazu werden die am Krankenhaus­standort erbrachten Behandlungs­fälle in Beziehung zu den Behandlungsfällen der anderen Krankenhaus­standorte in Deutschland gesetzt und in Abschnitten von je 20 Prozent dargestellt.

Zur Erläuterung:

  • Sehr viele: Die Anzahl der durchgeführten Behandlungen liegt deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt. Der Krankenhaus­standort gehört zu den 20 Prozent der Krankenhaus­standorte in Deutschland mit den höchsten Fallzahlen.
  • Mittel: Die Anzahl der durchgeführten Behandlungen liegt im bundesweiten Durchschnitt. Der Krankenhaus­standort gehört zu den 20 Prozent der Krankenhaus­standorte in Deutschland mit durchschnittlichen Fallzahlen.
  • Sehr wenige: Die Anzahl der durchgeführten Behandlungen liegt weit unter dem bundesweiten Durchschnitt. Der Krankenhaus­standort gehört zu den 20 Prozent der Krankenhaus­standorte in Deutschland mit den niedrigsten Fallzahlen.

Hinweis: Bei der Suche nach einer bestimmten Fachabteilung, wie beispielsweise „Allgemeine Chirurgie“, ist es nicht möglich, die Zahl der Behandlungsfälle in Beziehung zu setzen. Es wird daher kein Tacho angezeigt. Hintergrund ist, dass die Fachabteilungen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich verschlüsselt sind. Die Verschlüsselung der Fachabteilungen diente ursprünglich der Planung und Abrechnung und war nicht für eine patientenorientierte Suche vorgesehen.

Besonderheit bei wenigen Behandlungsfällen

Aus Datenschutzgründen werden keine Fallzahlen in dem Bereich von 1 bis 3 Fällen übermittelt. Hier berücksichtigt der Bundes-Klinik-Atlas im Interesse der Patientinnen und Patienten zur Berechnung der dargestellten Fallzahl die kleinste mögliche Zahl, also 1. Errechnete Fallzahlen, die in den Bereich von 1 bis 3 fallen, werden als „unter 4“ ausgegeben.

Was sind Mindestmengen?

Die Mindestmengenregelungen legen fest, dass bestimmte ausgewählte planbare Eingriffe nur von Krankenhäusern durchgeführt werden dürfen, die für diesen Eingriff voraussichtlich eine Mindestfallzahl pro Jahr erbringen werden. Grundsätzlich dürfen nur solche Krankenhäuser zulässig mindestmengenrelevante Eingriffe erbringen, wenn der Krankenhausträger zuvor dargelegt hat, dass das Krankenhaus im nächsten Kalenderjahr voraussichtlich die Mindestmenge erreichen wird (Prognose). Eine positive Prognose ist insbesondere dann anzunehmen, wenn das Krankenhaus im vorausgegangenen Kalenderjahr die Mindestanzahl erforderlicher Behandlungen erbracht hat. 

Dahinter steht folgende Überlegung: Je häufiger ein Krankenhaus einen Eingriff durchführt, desto mehr Erfahrung hat es damit. Denn Studien zeigen: Bei bestimmten medizinischen Leistungen geht die Zahl der Behandlungsfälle mit weniger Komplikationen und höherer Patientensicherheit einher.

Wichtig zu wissen: Man kann nicht pauschal sagen, dass die Behandlungsqualität umso besser ist, je mehr Eingriffe in einem Krankenhaus durchgeführt werden. Die Einhaltung der Mindestmengenregelung ist keine Garantie für gute Qualität. Mindestmengen sollen aber das Risiko für das Auftreten von Komplikationen minimieren und Eingriffe so sicherer machen. Damit sind Mindestmengen ein wichtiger Bestandteil der gesetzlichen Qualitätssicherung in Deutschland.

Für welche Eingriffe gibt es Mindestmengen?

Für welche Eingriffe Mindestmengen gelten, entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss (G‑BA). Er bestimmt auch die Höhe der Mindestmenge. Dabei berücksichtigt der G-BA die aktuelle Forschung zum Thema Mindestmengen. Aktuelle Informationen zur Mindestmengenregelung (Mm-R) des G-BA, inklusiver einer Übersicht der aktuellen Leistungen mit Mindestmengen, finden Sie hier.

Was passiert, wenn Mindestmengen nicht eingehalten werden?

Krankenhäuser, die voraussichtlich die Mindestmenge nicht einhalten werden, dürfen die jeweiligen Leistungen weder erbringen noch abrechnen. Es gibt jedoch Ausnahmen: Diese gelten, wenn das Krankenhaus die medizinische Leistung erstmalig anbieten möchte oder bei Notfällen – wenn die Verlegung der Patientin oder des Patienten in ein anderes Krankenhaus medizinisch nicht vertretbar ist.

Wichtig zu wissen: Um eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen, können das Leistungserbringungsverbot und der Vergütungsausschluss für einzelne medizinische Leistungen zeitlich befristet ausgesetzt werden (sog. Sondergenehmigung). Die Entscheidung darüber trifft die für die Krankenhausplanung zuständige Landesbehörde auf Antrag des Krankenhauses und im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen. In diesem Fall darf ein Krankenhaus eine Leistung mit Mindestmengenregelung erbringen und abrechnen, auch wenn es die Mindestfallzahl für die bestimmte Leistung im nächsten Jahr voraussichtlich nicht erfüllen wird.

Wie werden Mindestmengen auf dem Bundes-Klinik-Atlas dargestellt?

Bei der Suche nach einem Behandlungsanlass, für den die Mindestmengenregelung gilt, wird angezeigt, ob das Krankenhaus die Mindestmenge voraussichtlich erreicht oder aufgrund einer von den Ländern genehmigten Ausnahme tätig ist. Eine Ausnahme wird auf dem Bundes-Klinik-Atlas als „Sondergenehmigung“ ausgewiesen. Die Mindestmenge wird im Bereich der Behandlungsfälle auf der Detailseite angezeigt.

Bei einer Suche nach einer Fachabteilung, nach einem Krankenhausnamen oder einer reinen Ortssuche werden die Mindestmengen als eigenes Informationsmodul auf der Detailseite eines Krankenhauses angezeigt. Hier werden alle Mindestmengen ausgewiesen, für die das Krankenhaus voraussichtlich die festgelegte Mindestfallzahl erreicht oder die es aufgrund einer Sondergenehmigung ausführen darf.

Wie wird das Pflegepersonal und deren Pflegetätigkeit dargestellt?

Das Pflegepersonal übernimmt bei Krankenhaus­behandlungen essenzielle Aufgaben bei der Versorgung und Behandlung von Patientinnen und Patienten. Im Bundes-Klinik-Atlas wird für jeden Suchanlass die Anzahl des angestellten Pflegepersonals in einem Jahr pro Krankenhaus­standort dargestellt. Die reine Zahl des Pflegepersonals hat jedoch keine Aussagekraft über eine angemessene Personal­ausstattung in Krankenhäusern. Ebenso wäre die reine Relation von Pflegekräften und Fallzahlen nicht sachgerecht, da der notwendige Pflegeaufwand je Behandlungsfall nicht berücksichtigt würde. Aus Gründen der Transparenz wird die Gesamtzahl des Pflegepersonals dennoch abgebildet.

Um das Verhältnis von eingesetztem Pflegepersonal zu individuellem Pflegeaufwand eines Krankenhauses zu ermitteln, ist das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) beauftragt, für jeden Krankenhaus­standort einen individuellen Pflegepersonal­quotienten zu ermitteln (§ 137j Fünftes Buch Sozialgesetzbuch). Dieser Pflegepersonal­quotient wird vom InEK bis zum 31. Oktober jeden Jahres barrierefrei veröffentlicht.

Was genau ist der Pflegepersonalquotient?

Der Pflegepersonalquotient ist ein rechnerischer Wert, der die Pflegelast eines Krankenhaus­standortes in Bezug zu der Anzahl an Pflegepersonal setzt. Dies ermöglicht eine sachgerechte Beurteilung der Personalbesetzung, da berücksichtigt wird, dass bestimmte Behandlungen oder Krankheiten eine intensivere Pflegebetreuung bedürfen, als andere.

Im Bundes-Klinik-Atlas wird zum besseren Verständnis der Kehrwert des Pflegepersonal­quotienten ausgegeben. Die Zahl 50 bedeutet beispielsweise, dass an diesem Krankenhaus­standort einer Pflegekraft rechnerisch 50 Fälle mit durchschnittlicher Pflegelast im Jahr gegenüberstanden. In der Realität können das auch weniger als 50 Fälle gewesen sein, wenn die Pflegelast der Fälle höher war. Je niedriger der Kehrwert, desto besser.

Der Kehrwert des Pflegepersonal­quotienten je Krankenhaus wird zur Erleichterung der Einordnung in Verbindung mit einem „Tacho“ dargestellt. Dafür wird das Ergebnis des Krankenhaus­standortes in eine Relation zu den Ergebnissen der anderen Krankenhaus­standorte in Deutschland gesetzt und in Abschnitten von je 20 Prozent dargestellt. Die Tachonadel gibt nicht den tatsächlichen Kehrwert wieder, sondern stellt dar, in welchem der Abschnitte ein Krankenhaus­standort liegt.

Zur Erläuterung:

  • Weit überdurchschnittlich: Der Krankenhaus­standort gehört zu den oberen 20 Prozent der Krankenhaus­standorte mit einem sehr niedrigen Kehrwert des Pflege­personal­quotienten im bundesweiten Vergleich. Je niedriger der Kehrwert, desto besser. Sinngemäß: Der Krankenhaus­standort hat weit über­durch­schnittlich viel Pflegepersonal, bezogen auf die Pflegelast.
  • Mittel: Der Krankenhaus­standort hat einen durchschnittlich hohen Kehrwert des Pflegepersonalquotienten im bundesweiten Vergleich.
  • Weit unterdurchschnittlich: Der Krankenhaus­standort gehört zu den 20 Prozent der Krankenhaus­standorte mit dem höchsten Kehrwert des Pflegepersonalquotienten. Je höher der Kehrwert, desto schlechter. Sinngemäß: Der Krankenhaus­standort hat weit unter­durch­schnittlich wenig Pflegepersonal, bezogen auf die Pflegelast.

Wie wird die Notfallversorgung dargestellt?

Krankenhäuser sind unterschiedlich gut auf Notfälle eingestellt. Etwa für mehr oder weniger komplizierte Fälle. Das gestufte System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern teilt die Notfall­versorgung in bundesweit einheitliche Stufen ein. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) definiert und beschließt die Anforderungen für die Stufen der Notfall­versorgung. Insgesamt gibt es drei Stufen:

  • Stufe 1: Basis-Notfallversorgung
  • Stufe 2: Erweiterte Notfallversorgung
  • Stufe 3: Umfassende Notfallversorgung

Auch wenn ein Krankenhaus nicht an der gestuften Notfallversorgung teilnimmt, bleiben die Pflichten zur Hilfeleistung im Notfall unberührt. Ob ein Krankenhaus teilnimmt und welche Stufe es hat, stellt der Bundes-Klinik-Atlas auf der Detailseite des Krankenhauses unter „Notfallversorgung“ dar. Weiterhin können Krankenhäuser Anforderungen für spezielle Module erfüllen. Dazu zählen:

  • Notfallversorgung von Kindern
    Stufe 1 (Basis)
    Stufe 2 (Erweitert)
    Stufe 3 (Umfassend)
  • Schwerverletzten­versorgung
  • Schlaganfall­versorgung (Stroke-Unit)
  • Versorgung von Durchblutungs­störungen am Herzen (Chest-Pain-Unit)
  • Spezialversorgung

Mehr Informationen zum gestuften System von Notfall­strukturen finden Sie hier.

Wie werden aussagekräftige Zertifikate bewertet?

Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) bestimmt, welche Zertifikate für eine Veröffentlichung im Bundes-Klinik-Atlas geeignet sind. Grundlage hierfür ist der § 135d des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V), eingeführt durch das Krankenhaustransparenzgesetz (KHTG) vom 27. März 2024. Dabei sollen Zertifikate identifiziert werden, die eine hohe Aussagekraft in Bezug auf die Qualität der Behandlung in dem jeweiligen Krankenhaus haben können und insofern für Patientinnen und Patienten bei der Wahl einer geeigneten Einrichtung relevant sind. Dazu hat das IQTIG eine Methodik entwickelt, die auf den Vorarbeiten einer Beauftragung vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) nach § 137a Absatz 3 Satz 2 Nummer 7 SGB V beruhen (mehr dazu finden Sie hier). Das IQTIG verwendet für die Bewertung 17 Kriterien. Diese 17 Kriterien beziehen sich auf übergeordnete Anforderungen, Anforderungen an den Inhalt, Anforderungen an das Prüfverfahren und Anforderungen an das Entscheidungsverfahren. Die Bewertung beruht auf den Angaben der Herausgeber der Zertifikate. Werden alle 17 Kriterien erfüllt, gilt das Zertifikat oder Qualitätssiegel als aussagekräftig und kann auf dem Bundes-Klinik-Atlas veröffentlicht werden.

Weitere Informationen zu aussagekräftigen Zertifikaten finden Sie hier.

Wie und wo werden aussagekräftige Zertifikate im Bundes-Klinik-Atlas dargestellt?

Bei einer Suche nach einem Krankenhausnamen, einer Fachabteilung oder geografischen Kriterien (Ortsname, Postleitzahl oder Bundesland) werden auf der Krankenhausdetailseite die vom IQTIG als aussagekräftig bewerteten Zertifikate abgebildet, die das Krankenhaus besitzt. Erst wenn der Nachweis des Krankenhauses gegenüber dem IQTIG erfolgte, kann das aussagekräftige Zertifikat auf dem Bundes-Klinik-Atlas dargestellt werden. Wenn ein Krankenhaus dem IQTIG keinen Nachweis über das aussagekräftige Zertifikat vorgelegt hat, wird das Zertifikat auf dem Bundes-Klinik-Atlas nicht angezeigt.

Bei einem Einstieg über die Kacheln und der Auswahl eines Behandlungsanlasses, z. B. „Brustkrebs-Operation“ werden auf der Krankenhausdetailseite nur die aussagekräftigen Zertifikate angezeigt, die zum Behandlungsanlass passen und für die das Krankenhaus dem IQTIG einen Nachweis vorgelegt hat, bspw. „Brustkrebszentrum“.

Wie wird die Größe des Krankenhauses berechnet und dargestellt?

Die Anzahl der Betten eines Krankenhauses gibt einen Hinweis auf die Größe. Die Krankenhäuser werden daher zur besseren Vergleichbarkeit in folgende Kategorien eingeteilt:

  • Klein: weniger als 120 Betten (ca. 37 Prozent der Krankenhäuser)
  • Mittel: zwischen 120 und 400 Betten (ca. 48 Prozent der Krankenhäuser)
  • Groß: mehr als 400 Betten (ca. 15 Prozent der Krankenhäuser)

Die entsprechende Größenangabe finden Sie in den Basisinformationen auf der Detailseite des Krankenhauses.

Wie wird die Nutzung des Bundes-Klinik-Atlas ausgewertet?

Das Bundesministerium für Gesundheit wird das Informationsangebot regelmäßig auf seinen Nutzen und die Nutzung durch die Allgemeinheit überprüfen und erforderlichenfalls Verbesserungen oder Anpassungen vornehmen. Als Kriterien, anhand derer festgestellt werden soll, ob die Ziele des Angebots erreicht worden sind, sollen insbesondere die Nutzerzahlen und das Nutzerverhalten des Bundes-Klinik-Atlas ausgewertet werden.