Methodik

Was verstehen wir unter „Krankenhaus“?

Ein Krankenhaus kann aus mehreren Standorten bestehen. Im Bundes-Klinik-Atlas werden einzelne Krankenhausstandorte abgebildet. Für die Einfachheit wird teilweise der Begriff „Krankenhaus“, statt „Krankenhausstandort“ genutzt. Es werden alle nach § 108 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) zugelassenen Krankenhäuser abgebildet. Eine Darstellung von Krankenhäusern, die ausschließlich Privatpatientinnen und Privatpatienten und Selbstzahlende behandeln, ist im Bundes-Klinik-Atlas nicht vorgesehen und aufgrund der Datenquellen nicht möglich.

Wie funktioniert die Suche nach einem geeigneten Krankenhaus?

Der Bundes-Klinik-Atlas ermöglicht neben der Suche nach geografischen Kriterien durch die Angabe eines Ortes, einer Postleitzahl oder eines Bundeslandes die passgenaue Suche nach einem Krankenhaus oder einer Fachabteilung.

Was ist die Schnellsuche über die Kacheln?

Die Schnellsuche über die Kacheln zeigt spezifische, den jeweiligen Kacheln zugeordnete Behandlungs­anlässe an. Die darunter angezeigten bundesweiten Krankenhäuser sind nach Behandlungs­fällen sortiert. In der Ergebnisliste kann nachträglich noch ein Ort bzw. eine Postleitzahl im entsprechenden Suchfeld ergänzt werden, um die Suche regional einzugrenzen. Welche medizinisch genauen Diagnose- oder Behandlungs­schlüssel bei einer Schnellsuche benutzt werden, wurde auf Grundlage von Expertinnen- und Expertenwissen ausgewählt. Die genaue Definition wird durch ein ergänzendes Handbuch erläutert, das Sie hier abrufen können: Handbuch zur Schnellsuche.

Wie funktionieren die Suchfunktionen?

Die Suche kann unterschiedliche Arten auslösen, wie die Krankenhäuser dargestellt werden:

  • Suche über die Schnellsuche (Kacheln): Hier werden Information speziell zu einem bestimmten Behandlungsanlass angezeigt.
  • Suche nach einer bestimmten Fachabteilung: Die in diesem Modus angezeigten Daten sind für einzelne Behandlungen weniger aussagekräftig.
  • Suche nach einem bestimmten Krankenhaus: In diesem Modus werden eher allgemeine, auf das gesamte Krankenhaus bezogene Angaben angezeigt, etwa Fallzahlen des gesamten Krankenhauses oder Informationen zur Pflegepersonalausstattung.

Suche nach einer Fachabteilung

Nach der Eingabe eines Suchbegriffs durch eine Nutzerin oder einen Nutzer wird nach Fachabteilungen gesucht, die diesen Begriff im Namen tragen. Die Nutzerin oder der Nutzer muss dann eine Fachabteilung aus den Vorschlägen auswählen, z. B. „Kardiologie (Herzmedizin)“, um eine Suche auszulösen.

Für die Auswertungen auf Fachabteilungsebene nutzt das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) die gültigen (vierstelligen) Fachabteilungen gemäß der Anlage 2 zur Vereinbarung nach § 301 Absatz 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V).

Suche nach einem Krankenhausnamen

Nach der Eingabe eines Suchbegriffs durch eine Nutzerin oder einen Nutzer wird nach Krankenhäusern gesucht, die diesen Begriff im Namen tragen. Dabei kann es sich bei dem Suchbegriff beispielsweise um einen Namensbestandteil handeln, wie etwa „Marien“ bei der Suche nach dem St. Marienhospital, oder auch um einen allgemeineren Suchbegriff wie „Herz“, der dann Kliniken mit „Herz“ im Namen anbietet und sucht, wie die „Herzklinik“ oder das „Herz-Jesu-Hospital“.

Suche mit einer Ortsanagabe

Zusätzlich zum eingegebenen Suchbegriff (Fachabteilung oder Krankenhaus­name) oder der Auswahl eines Behandlungs­anlasses über den Kachel-Einstieg kann ein Ort als Ortsname oder Postleit­zahl eingegeben werden. Auch die Angabe eines Bundeslandes ist möglich. Damit werden die Such­ergebnisse auf einen bestimmten Umkreis um diesen Ort oder auf das Bundesland eingegrenzt. Voreingestellt ist, dass die Ergebnisse absteigend nach Behandlungsfällen sortiert werden. Mit der Eingabe eines Ortes ist auch die Sortierung der Ergebnisse nach Entfernung möglich. Der Umkreis der Suche kann in den Filtern auf der Ergebnis­seite noch angepasst werden. Wird kein Ort eingegeben, wird automatisch deutschlandweit gesucht.

Wie funktionieren die Filter- und Sortierfunktionen auf der Ergebnisseite?

Der Filter auf der Ergebnisseite ermöglicht es Nutzerinnen und Nutzern, mit wenig Aufwand die Anzahl der angezeigten Krankenhäuser auf individuell passende Krankenhäuser einzugrenzen. Nutzerinnen und Nutzer können damit Mindestanforderungen stellen, etwa für eine besonders hohe Behandlungsfallzahl für den ausgesuchten Behandlungsanlass oder eine Erkrankung. Auch der Umkreis, in dem gesucht werden soll, lässt sich über die Filterfunktion nachträglich leicht einstellen. Die Kombination von diversen Filtereinstellungen ermöglicht, auf Basis mehrerer Kriterien ein passendes Krankenhaus zu finden. Welche Filterfunktionen angeboten werden, hängt dabei vom konkreten Suchanlass ab.

Mit der Sortierfunktion können Nutzerinnen und Nutzer die Krankenhäuser auf der Ergebnisliste nach der Anzahl der Behandlungsfälle, der Distanz zum eingegebenen Ort oder nach dem Alphabet sortieren. Voreingestellt werden die Krankenhäuser nach der Anzahl der Behandlungsfälle sortiert.

Wie funktioniert die Vergleichsfunktion?

Die Vergleichsfunktion ermöglicht es, Krankenhäuser in einer tabellarischen Übersicht zu vergleichen. Auf der Ergebnisseite können Krankenhäuser durch Setzen eines Häkchens ausgewählt werden, um diese miteinander zu vergleichen. Es ist ebenso möglich, auf der Detailseite eines Krankenhauses dieses zum Vergleich auszuwählen. Nachdem das erste Krankenhaus ausgewählt wurde, öffnet sich automatisch eine Leiste am oberen Bildschirmrand samt Zählfunktion, wie viele Krankenhäuser bisher ausgewählt wurden. Für einen Vergleich können zwei bis zehn Krankenhäuser ausgewählt werden. Ein Klick auf „Jetzt vergleichen“ leitet direkt zur Vergleichsübersicht. Dabei bezieht sich der Vergleich auf die Sucheingabe der Nutzerinnen und Nutzer: Bei einer Suche nach einem Behandlungsanlass – z. B. „Brustkrebs-Operation“ –  wird angezeigt, wie viele Brustkrebs-Operationen in den ausgewählten Krankenhäusern durchgeführt wurden. Sobald Suchkriterien geändert werden, wird der Vergleich zurückgesetzt und bedarf einer erneuten Auswahl.

Wie wird die Anzahl der Behandlungsfälle berechnet und dargestellt?

Die Zahl der Behandlungsfälle kann Nutzerinnen und Nutzer beim Vergleich von Krankenhäusern unterstützen. Hohe Fallzahlen können auf besonders spezialisierte Krankenhäuser hindeuten.

Wichtig zu wissen: Hohe Fallzahlen sind keine Garantie für gute Qualität. Dennoch gehen sie häufig – insbesondere bei spezialisierten Eingriffen oder Behandlungen – mit einem geringeren Risiko für Komplikationen und einer höheren Patienten­sicherheit einher. Mehr Erfahrung und Routine kann zu einem besseren Behandlung­sergebnis führen.

Um die Einordnung der Fallzahlen für ein Krankenhaus und den Vergleich zu anderen zu erleichtern, wird die Zahl der Behandlungsfälle für das einzelne Krankenhaus auf einem „Tacho“ dargestellt. Dafür wird die am Krankenhaus­standort erbrachte Anzahl an Behandlungs­fällen in eine Relation zu den Behandlungsfällen der anderen Krankenhaus­standorte in Deutschland gesetzt und in Korridoren von je 20 Prozent dargestellt.

Zur Erläuterung:

  • Der Krankenhaus­standort gehört zu den 20 Prozent der Krankenhaus­standorte mit den höchsten Fallzahlen. Sinngemäß: Der Krankenhaus­standort hat im Vergleich weit überdurchschnittlich viele behandelte Patientinnen und Patienten / durchgeführte Behandlungen („sehr viele“).
  • Der Krankenhaus­standort gehört zu den Krankenhaus­standorten mit einer durchschnittlichen Fallzahl. Sinngemäß: Der Krankenhaus­standort hat durchschnittlich viele behandelte Patientinnen und Patienten / durchgeführte Behandlungen („mittel“).
  • Der Krankenhausstandort gehört zu den 20 Prozent der Krankenhausstandorte mit den niedrigsten Fallzahlen. Sinngemäß: Der Krankenhausstandort hat weit unterdurchschnittlich wenige behandelte Patientinnen und Patienten / durchgeführte Behandlungen („sehr wenige“).

Hinweis: Bei der Suche nach einer Fachabteilung, z. B. „Chirurgie“, kann die Zahl der Behandlungsfälle nicht in Relation gesetzt werden und es wird daher kein Tacho dargestellt. Hintergrund ist die datentechnische Verschlüsselung von Fachabteilung, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt ist und ursprünglich Planungszwecken und Zwecken der Abrechnung dient, nicht jedoch einer patientenorientierten Suche.

Besonderheit bei wenigen Behandlungsfällen

Aus Datenschutzgründen werden keine Fallzahlen in dem Bereich von 1 bis 3 Fällen übermittelt. Hier berücksichtigt der Bundes-Klinik-Atlas im Interesse der Patientinnen und Patienten zur Berechnung der dargestellten Fallzahl die kleinste mögliche Zahl, also 1. Errechnete Fallzahlen, die in den Bereich von 1 bis 3 fallen, werden als „unter 4“ ausgegeben.

Wie wird das Pflegepersonal und deren Pflegetätigkeit dargestellt?

Pflegepersonal übernimmt bei Krankenhaus­behandlungen essentielle Aufgaben bei der Versorgung und Behandlung von Patientinnen und Patienten. Im Bundes-Klinik-Atlas wird für jeden Suchanlass die Anzahl des angestellten Pflegepersonals in einem Jahr pro Krankenhaus­standort dargestellt. Die reine Zahl des Pflegepersonals hat jedoch keine Aussagekraft über eine angemessene Personal­ausstattung in Krankenhäusern. Ebenso wäre die reine Relation von Pflegekräften und Fallzahlen nicht sachgerecht, da der notwendige Pflegeaufwand je Behandlungsfall nicht berücksichtigt würde. Aus Gründen der Transparenz wird die Gesamtzahl des Pflegepersonals dennoch abgebildet.

Um das Verhältnis von eingesetztem Pflegepersonal zu individuellem Pflegeaufwand eines Krankenhauses zu ermitteln, ist das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) nach § 137j des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) beauftragt, für jeden Krankenhaus­standort einen individuellen Pflegepersonal­quotienten zu ermitteln. Dieser Pflegepersonal­quotient wird vom InEK bis zum 31. Oktober eines Jahres barrierefrei veröffentlicht.

Was genau ist der Pflegepersonalquotient?

Der Pflegepersonalquotient ist ein rechnerischer Wert, der die Pflegelast eines Krankenhaus­standortes in Bezug zu der Anzahl an Pflegepersonal setzt. Dies ermöglicht eine sachgerechte Beurteilung der Personalbesetzung, da berücksichtigt wird, dass bestimmte Behandlungen oder Krankheiten eine intensivere Pflegebetreuung bedürfen, als andere.

Im Bundes-Klinik-Atlas wird zum besseren Verständnis der Kehrwert des Pflegepersonal­quotienten ausgegeben. Die Zahl 50 bedeutet beispielsweise, dass an diesem Krankenhaus­standort einer Pflegekraft rechnerisch 50 Fälle mit durchschnittlicher Pflegelast im Jahr gegenüberstanden. In der Realität können das auch weniger als 50 Fälle gewesen sein, wenn die Pflegelast der Fälle höher war. Je niedriger der Kehrwert, desto besser.

Der Kehrwert des Pflegepersonal­quotienten je Krankenhaus wird zur Erleichterung der Einordnung in Verbindung mit einem „Tacho“ dargestellt. Dafür wird das Ergebnis des Krankenhaus­standortes in eine Relation zu den Ergebnissen der anderen Krankenhaus­standorte in Deutschland gesetzt und in Korridoren von je 20 Prozent dargestellt. Die Tachonadel gibt nicht den tatsächlichen Kehrwert wieder, sondern stellt dar, in welchem der 20 Prozent Korridore ein Krankenhaus­standort liegt.

Zur Erläuterung:

Der Krankenhausstandort gehört zu den oberen 20 Prozent der Krankenhausstandorte mit einem sehr niedrigen Kehrwert des Pflegepersonalquotienten im bundesweiten Vergleich. Je niedriger der Kehrwert, desto besser. Sinngemäß: Der Krankenhausstandort hat weit überdurchschnittlich viel Pflegepersonal, bezogen auf die Pflegelast („weit überdurchschnittlich“).

Der Krankenhausstandort hat einen durchschnittlich hohen Kehrwert des Pflegequotienten („mittel“) im bundesweiten Vergleich.

Der Krankenhausstandort gehört zu den 20 Prozent der Krankenhausstandorte mit dem höchsten Kehrwert des Pflegepersonalquotienten. Je höher der Kehrwert, desto schlechter. Sinngemäß: Der Krankenhausstandort hat weit unterdurchschnittlich wenig Pflegepersonal, bezogen auf die Pflegelast („weit unterdurchschnittlich“).

Wie wird die Notfallversorgung dargestellt?

Krankenhäuser sind unterschiedlich gut auf Notfälle eingestellt, etwa für mehr oder weniger komplizierte Notfälle. Die Art der möglichen Notfall­versorgung wird bundesweit in einheitliche Stufen eingeteilt. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) definiert und beschließt die Anforderungen für die Stufen der Notfall­versorgung. Insgesamt gibt es drei Stufen:

  • Stufe 1: Basis-Notfallversorgung
  • Stufe 2: Erweiterte Notfallversorgung
  • Stufe 3: Umfassende Notfallversorgung

Auch wenn ein Krankenhaus nicht an der gestuften Notfallversorgung teilnimmt, bleiben die Pflichten zur Hilfeleistung im Notfall unberührt. Ob ein Krankenhaus teilnimmt und welche Stufe es erlangt hat, wird auf der Detailseite des Krankenhauses unter „Notfallversorgung“ ausgegeben. Weiterhin können Krankenhäuser Anforderungen für spezielle Module erfüllen. Dazu zählen:

  • Notfallversorgung von Kindern
    Stufe 1 (Basis)
    Stufe 2 (Erweitert)
    Stufe 3 (Umfassend)
  • Schwerverletzten­versorgung
  • Schlaganfall­versorgung (Stroke Unit)
  • Versorgung von Durchblutungs­störungen am Herzen (Chest Pain Unit)
  • Spezialversorgung

Mehr Informationen zum gestuften System für Notfall­strukturen finden Sie hier.

Wie werden Zertifikate dargestellt?

Gemäß § 135d des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V), eingeführt durch das Krankenhaus­transparenz­gesetz (KHTG) vom 27. März 2024, bestimmt das Institut für Qualitäts­sicherung und Transparenz im Gesundheits­wesen (IQTIG) , welche Zertifikate für eine Veröffentlichung im Bundes-Klinik-Atlas geeignet sind. Dabei sollen Zertifikate identifiziert werden, die eine hohe Aussagekraft über die Qualität der Behandlung in dem jeweiligen Krankenhaus haben können und insofern für Patientinnen und Patienten bei der Wahl einer geeigneten Einrichtung relevant sind. Dazu entwickelt das IQTIG eine Methodik, die auf den Vorarbeiten einer Beauftragung nach § 137a Absatz 3 Satz 2 Nummer 7 SGB V beruhen (mehr dazu finden Sie hier). Diese Arbeiten sind aktuell noch nicht abgeschlossen, weshalb in einem ersten Schritt übergangsweise ausgewählte Zertifikate abgebildet werden. Die Ausweisung der vorausgewählten Zertifikate beruht auf Daten, die von den Zertifikats­herausgebern bereitgestellt wurden.

Welche Zertifikate bildet der Bundes-Klinik-Atlas ab?

Was sagen Zentrumszertifikate aus?

Zentrumszertifikate auf Grundlage medizinischer und fachlicher Anforderungen sind eine gute Orientierungs­hilfe für Patientinnen und Patienten. Diese bestimmten Zertifikate erhalten nur Krankenhäuser, die medizinisch relevante, vorgegebene Qualitäts­anforderungen erfüllen. Studien können für bestimmte Zentren und Behandlungsgebiete nachweisen, dass die Behandlungsqualität in zertifizierten Zentren höher ist als andernorts. Zumindest können Patientinnen und Patienten bei zertifizierten Zentren sicher sein, dass die aus Expertensicht wichtigen Voraussetzungen für gute Qualität gegeben sind.

Lesen Sie hier zum Thema Zentren und Zertifikate und worauf Sie achten sollten.

Wie und wann werden Zentrumszertifikate dargestellt?

Bei einer Suche nach einem Krankenhausnamen, einer Fachabteilung oder geografischen Kriterien (Ortsname, Postleitzahl oder Bundesland) werden auf der Krankenhaus­detailseite alle Zertifikate aus der Vorauswahl abgebildet, für die das Krankenhaus zertifiziert ist.

Bei einem Einstieg über die Kacheln und der Auswahl eines Behandlungs­anlasses, z. B. „Brustkrebs-Operation“ werden auf der Krankenhaus­detailseite nur die Zertifikate aus der Vorauswahl abgebildet, die zum Behandlungs­anlass passen und für die das Krankenhaus zertifiziert ist, zum Beispiel „Brustkrebszentrum“.

Wie wird die Größe des Krankenhauses berechnet und dargestellt?

Die Anzahl der Betten eines Krankenhauses gibt einen Hinweis auf die Größe. Die Krankenhäuser werden zur besseren Vergleichbarkeit daher in folgende Kategorien eingeteilt:

  • Klein: weniger als 120 Betten (ca. 37 Prozent der Krankenhäuser)
  • Mittel: zwischen 120 und 400 Betten (ca. 48 Prozent der Krankenhäuser)
  • Groß: mehr als 400 Betten (ca. 15 Prozent der Krankenhäuser)

Die entsprechende Größenangabe finden Sie in den Basisinformationen auf der Detailseite des Krankenhauses.

Wie wird die Nutzung des Bundes-Klinik-Atlas ausgewertet?

Das Bundesministerium für Gesundheit wird das Informationsangebot regelmäßig auf seinen Nutzen und die Nutzung durch die Allgemeinheit überprüfen und erforderlichenfalls Verbesserungen oder Anpassungen vornehmen. Als Kriterien, anhand derer festgestellt werden soll, ob die Ziele des Angebots erreicht worden sind, sollen insbesondere die Nutzerzahlen und das Nutzerverhalten des Bundes-Klinik-Atlas ausgewertet werden.